Das Zeitalter der Industrie

Politik gegen den Klimawandel

1992 hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, Maßnahmen gegen eine gefährliche, vom Menschen verursachte Temperaturerhöhung einzuleiten. Mit dem 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokoll und dem Übereinkommen von Paris 2015 wurde der Weg hierzu festgeschrieben – die Emissionen an Treibhausgasen sind unterdessen aber weiter gestiegen. Der gegenwärtige Stand der vereinbarten Klimapolitik macht es unwahrscheinlich, dass die Erderwärmung wie vereinbart auf 1,5 oder höchstens 2 Grad Celsius begrenzt werden wird.

15. UN-Klimagipfel in Kopenhagen 2009

Der Klimawandel ist Thema weltweiter Bemühungen: Eröffnungssitzung des 15. UN-Klimagipfels in Kopenhagen 2009. Foto: SustainUS, Lizenz: >> cc 2.0 (aus >> wikipedia, abgerufen 21.12.2009).

Warnungen vor den Folgen einer Erderwärmung gab es seit 1956, seit 1979 haben auch prominente Organisationen vor einem Klimawandel gewarnt (400). Als Reaktion hierauf wurde 1988 der UN-Weltklimarat IPPC ins Leben gerufen. Sein erster Bericht, der die verschiedenen Studien zum Thema in der Fachliteratur zusammenfasste und bewertete, erschien 1990 – und war ein Weckruf: 1992 einigten sich auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro 166 Länder der Welt (402) auf ein gemeinsames Klimaschutzziel: Sie verabschiedeten die Klimarahmenkonvention (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaschutz, auch UN-Klimaabkommen genannt); seit 1994 ist sie in Kraft. In Artikel 2 wurde als Ziel vereinbart, “die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene [vom Menschen verursachte, der Autor] Störung des Klimasystems verhindert wird.”

1992 hat die Weltgemeinschaft beschlossen, “die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.”

Das Kyoto-Protokoll

Zur gemeinsamen Diskussion der Umsetzung des Ziels finden seit 1995 jedes Jahr Konferenzen der Vertragsstaaten statt, diese werden auch als “Klimagipfel” bezeichnet. Das erste greifbare Ergebnis war das auf dem 3. Klimagipfel 1997 im japanischen Kyoto angenommene, völkerrechtlich verbindliche Kyoto-Protokoll. Es sollte der erste Schritt zur Zielerreichung sein, auf den weitere Schritte folgen müssten. Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich 39 Industrieländer, ihre in Kohlendioxid-Äquivalenten berechneten mittleren Emissionen an Treibhausgasen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens 5,2 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken. Die einzelnen Länder haben dabei unterschiedliche Vorgaben; die EU (bzw. die damals 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, daher "EU-15") hat eine Blockverpflichtung zu einer Reduzierung um 8 Prozent. 11 weitere EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz hatten individuelle Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll (und damit haben in Europa nur die Türkei, Malta und Zypern keine Verpflichtungen). 1998 haben die EU-15 untereinander geklärt, wie ihre Verpflichtung umgesetzt wird, dabei hat Deutschland sich zu einer Reduktion um 21 Prozent unter den Wert von 1990 verpflichtet.

Schwellen- und Entwicklungsländer (sogenannte Nicht-Annex-1-Staaten) sind dagegen nicht zur Reduktion ihrer Treibhausgas-Emissionen verpflichtet, jedoch können Industriestaaten hier Emissionseinsparungen finanzieren und sich die eingesparten Emissionen anrechnen lassen; das ganze heißt “Clean Development Mechanism” (CDM). Dieser CDM war nur einer von drei sogenannten Flexiblen Mechanismen, die es den 39 Industriestaaten erlaubten, ihre Verpflichtungen auch anders als durch die Verringerung ihrer eigenen Emissionen zu senken. Offen blieben noch einige weitere Fragen, wie etwa die Möglichkeit der Anrechnung von Kohlenstoffsenken, die auf dem 7. Klimagipfel 2001 in Marrakesch geklärt werden konnten. Damit konnte das Kyoto-Protokoll in Kraft treten, sobald es wie im Protokoll vorgesehen, von 55 Ländern, die gemeinsam mindestens einen Anteil von 55 Prozent am Ausstoß von Treibhausgasen der zur Emissionsminderung verpflichteten Industriestaaten haben mussten, ratifiziert worden war. Mit der Ratifizierung durch Russland war das im Herbst 2004 der Fall, 90 Tage später, am 16.2.2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Heute sind 191 Staaten und die EU Vertragsparteien

Die USA als damals größter Emittent von Treibhausgasen haben das Kyoto-Protokoll aber nicht ratifiziert: nachdem der Senat angekündigt hat, einem Protokoll, in dem Schwellenländer wie China nicht zu Emissionsverminderungen verpflichtet wurden, nicht zuzustimmen, verzichtete Bill Clinton darauf, das Abkommen dem Senat vorzulegen; sein Nachfolger George Bush Jr. lehnte die Ratifizierung dann ab (mehr zur Klimapolitik der USA). Die Schwellenländer hatten bei der Erarbeitung des Kyoto-Protokolls ihre Verpflichtung mit dem Hinweis darauf vermieden, dass der Klimawandel auf die historischen Emissionen der Industrieländer zurückzuführen sei. 2011 ist zudem Kanada unter der seit Mai 2011 regierenden konservativen Partei aus dem Kyoto-Protokoll ausgestiegen – dem Land drohten Milliardenzahlungen aufgrund nicht eingehaltener Klimaziele, es argumentierte aber natürlich damit, dass die beiden größten Klimasünder, China und die USA, nicht an dem Abkommen teilnahmen.

Treibhausgas-Emissionen der Annex-1-Staaten des Kyoto-Protokolls 1990 bis 2011

Immerhin haben die verbliebenen Unterzeichner des Kyoto-Protokolls ihre Verpflichtungen erreicht: Im Durchschnitt des Zeitraums von 2008 bis 2012 gingen die Emissionen um 24,2 Prozent zurück, selbst unter Berücksichtigung der gestiegenen Emissionen der USA (+ 9,5 %) und Kanadas (+18,5 %) gingen die Emissionen der Industriestaaten von 18,8 Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent im Jahr 1990 auf 16,6 Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent, also um 11,8 Prozent zurück (420). Die EU-15 haben einen Rückgang von etwa 10 Prozent erreicht, und damit ihre Verpflichtung von 8 Prozent übertroffen; Deutschland hat seine Emissionen um 24,3 Prozent verringert, seine Verpflichtung von 21 Prozent also ebenfalls (über-)erfüllt. Dass das Kyoto-Protokoll am Ende doch so erfolgreich war (wenn es auch nur einen Teil der Klimasünder umfasste), hat viele Kritiker überrascht, aber man muss sich die Zahlen genau ansehen: Zu den Teilnehmern gehören auch Nachfolgeländer der Sowjetunion, die mit besonders starken Rückgängen der Emissionen auffallen (über 50 Prozent in der Ukraine, Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen): hier hat in den meisten Fällen der Zusammenbruch der Wirtschaft "geholfen", aber keine gezielte Klimapolitik. Auch in Deutschland war ein (möglicherweise für die Zielerreichung entscheidender) Teil des Rückgangs auf den Zusammenbruch der Industrie in Ostdeutschland zurückzuführen. Auch die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 dürfte dazu beigetragen haben, dass der Rückgang so stark ausfiel. Neun Länder haben zudem ihre Ziele nur erreicht, weil sie Kohlenstoffsenken sowie Maßnahmen aus den flexiblen Mechanismen einrechnen konnten.

Um einschätzen zu können, ob das Kyoto-Protokoll ein Erfolg war oder nicht, müsste man wissen, wie sich die Emissionen ohne das Kyoto-Protokoll entwickelt hätten – und dieses ist natürlich nicht bekannt. Aber Schätzungen gingen etwa für die EU-15 von einer Steigerung zwischen 12 und 55 Prozent aus, tatsächlich

Treibhausgasemissionen der USA von 1990 bis 2011    Treibhausgasemissionen der EU-15 von 1990 bis 2011   Treibhausgasemissionen Deutschlands von 1990 bis 2011 

Entwicklung des Ausstoßes an Treibhausgasen von 1990, dem Bezugsjahr des Kyoto-Protokolls, bis 2011, Dargestellt sind die Werte ohne Berücksichtigung von Kohlenstoffsenken. Die rote Linie gibt zum Vergleich das Kyoto-Ziel an, das für den durchschnittlichen Ausstoß der fünf Jahre von 2008 bis 2012 gilt. Datenquelle: UNFCC, National greenhouse gas inventory data for the period 1990–2011 (24.10.2013).

gingen die Emissionen um etwa 10 Prozent zurück. Wie groß der Anteil wirtschaftlicher Entwicklungen und wie groß der gezielter Klimapolitik hieran war, wird noch genauer zu untersuchen sein. Auf jeden Fall war die Zielerreichung nicht unmöglich und auch deutlich billiger als Skeptiker bei der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls vorhergesagt hatten.

Der europäische Emissionshandel

Um die europäische Verpflichtung zum Klimaschutz zu erfüllen, hat die Europäische Gemeinschaft im Jahr 2003 für industrielle Großemittenten aus Energiewirtschaft und Produzierendem Gewerbe/Industrie ein System des Emissionshandels (ETS, von engl. Emissions Trading Scheme) beschlossen: Rund die Hälfte der insgesamt mit den europäischen Zielen vereinbaren Menge an Kohlendioxid-Emissionen wurde den erfassten Industrien zugeteilt. Die Zuteilung zu einzelnen Anlagen erfolgte in den Mitgliedsstaaten anfänglich mit Hilfe so genannter “Nationaler Allokationspläne”, abgekürzt NAP, als handelbare "Emissionsberechtigungen" (oder: Emissionszertifikate). Unternehmen, die mit ihrer Zuteilung nicht zurecht kommen, würden in den Klimaschutz investieren müssen – oder Emissionsberechtigungen kaufen. Damit sollte erreicht werden, dass das Geld über Marktmechanismen dort investiert wird, wo der Klimaschutz am wenigsten kostet (424).

In der Pilotphase 2005 – 2007 hatte die teilnehmende deutsche Industrie ein Emissionsbudget von 499 Millionen Tonnen/Jahr, das System hatte aber noch zahlreiche Kinderkrankheiten: Insbesondere waren die Zuteilungsregeln zu komplex, und zahlreiche Sonderregeln führten zwar zu Umverteilung zwischen und innerhalb von Industriebranchen, aber insgesamt geringen Emissionsreduzierungen. Den Stromerzeugern brachte der Emissionshandel dafür einen schönen Zusatzgewinn, da die Emissionsrechte kostenlos zugeteilt wurden, aber in den Strompreis eingeflossen sind (Ökonomen reden in diesem Fall von "Opportunitätskosten"; die Unternehmen die Rechte ja verkaufen können).

In der zweiten Phase (2008 bis 2012) wurde das deutsche Emissionsbudget für die betroffene Industrie von der Europäischen Kommission 456,1 Millionen Tonnen reduziert, zahlreiche Ausnahmen wurden abgeschafft. 40 Millionen Tonnen wurden zudem nicht mehr kostenlos verteilt, sondern versteigert – damit sollten die Zusatzgewinne der Stromerzeuger abgeschöpft werden. (Strom wurde dadurch nicht teurer, da die Rechte ohnehin in den Preis eingeflossen waren, siehe oben.) Die Effizienz des Emissionshandels litt aber weiter daran, dass aufgrund der Wirtschaftskrise und vom Emissionshandel unabhängiger Maßnahmen die Emissionen soweit fielen, dass es mehr  Emissionsberechtigungen gab, als benötigt wurden – und diese daher kaum einen Wert hatten. Wenn die Emissionen von Kohlendioxid aber nur wenig kosten, löst der Preis keine Verhaltensänderungen aus: so blieben in Deutschland beispielsweise Kohlekraftwerke wirtschaftlich attraktiver als Gaskraftwerke, was etwa dazu führte, dass nach 2009 erstmals seit langem die Kohlendioxid-Emissionen wieder ansteigen. Seit 2012 ist auch der innereuropäische Flugverkehr in den Zertifikatehandel einbezogen.

In der dritten Phase (2013 bis 2020) gab es keine nationalen Allokationspläne mehr. Die Zuteilung erfolgt nach an der besten verfügbaren Technik orientierten Benchmarks (so erhalten etwa Zementwerke die Berechtigungen für die Emission von 766 Gramm Kohlendioxid pro Kilogramm Zement kostenlos); darüber hinausgehender Bedarf muss durch den Kauf abgedeckt werden. Damit die Emissionen sinken, wird jährlich die Zahl der ausgegebenen Berechtigungen um 1,74 Prozent verringert. 2014 wurde zudem beschlossen, 900 Mio. Emissionsberechtigungen aus dem Markt zu nehmen, um den (immer noch zu niedrigen) Preis zu stützen; diese wurden in eine "Marktstabilitätsreserve" überführt, d.h. sie können ggf. auf den Markt gebracht werden, falls die Preise zu sehr ansteigen sollten. (In einer Zeit, in der etwa die USA mit billigem Erdgas [siehe auch den folgenden Kasten] einen neuen industriellen Aufschwung erlebte, wurde die Verknappung von manchem Industrievertreter als Wettbewerbsnachteil europäischer Unternehmen gesehen. Dabei gäbe es eine einfache Lösung: Ähnlich wie die Mehrwertsteuer bei Ausfuhren aus der EU an der Grenze erstattet wird, könnte man auch mit den Kosten für Emissionsberechtigungen verfahren. Auf Einfuhren müsste entsprechend eine Kohlendioxid-Abgabe erhoben werden – die allerdings in die Regeln für den freien Welthandel eingebaut werden müsste, um rechtlich zulässig zu sein.)

Die USA und die Klimapolitik

Die USA als das Land, das historisch am meisten Kohlendioxid von allen Ländern der Welt in die Atmosphäre geblasen hat, haben das Kyoto-Protokoll zwar unterschrieben – es aber dann nicht ratifiziert, wodurch es für die USA nicht verbindlich war. Grund: Die USA fürchteten wirtschaftliche Nachteile gegenüber den Schwellenländern wie Indien und China, die keine Verpflichtungen zur Verringerung ihrer Emissionen eingingen. Mit dieser Weigerung der USA begründete wiederum China seine Weigerung, verbindliche Reduktionsziele zu akzeptieren.

Bewegung in die amerikanische Klimapolitik brachten aber die Staaten. Den Anfang machte Kalifornien unter Gouverneur Arnold Schwarzenegger: Der Staat verpflichtete sich, seine Treibhausgase bis 2020 auf den Wert von 1990 senken (25 Prozent unter den zuvor vorhergesagten Werten); und bis 2050 um 80 Prozent unter den Wert von 1990 (siehe >> California Climate Change Portal [englischsprachig]). Kalifornien alleine wäre die achtgrößte Volkswirtschaft der Erde und ist für Maschinenbauer und Autohersteller ein wichtiger Markt. Sie passen daher ihre Produkte an die kalifornischen Vorgaben an (schon die strenge kalifornische Politik zur Luftreinhaltung hatte diese Wirkung), fürchten aber eine Vielzahl einzelstaatlicher Regeln – dann hätte die Industrie doch lieber eine einheitliche, bundesstaatliche Vorgabe gehabt. Außerdem wussten sie: dieses System wird nur mitgestalten können, wer nicht als grundsätzlicher Gegner gilt. So ist zu verstehen, dass Initiativen wie die Climate Action Partnership (>> www.us-cap.org), der Großunternehmen wie General Motors, General Electric, BP und Alcoa angehören, nach strengen Regelungen zum Klimaschutz riefen.

Dazu kam: Die Landwirte hatten neue Zukunftschancen in der Ethanolproduktion für alternative Treibstoffe oder mit Windfarmen entdeckt; konservative Politiker wehrten sich gegen die Abhängigkeit von arabischen Ländern und entdeckten alternative Treibstoffe als Waffe gegen Öl, und konservative Christen starteten Kampagnen zum Klimaschutz. Und längst finanzierten große Stiftungen wie die Hewlett-Stiftung Forschungen zum Klimaschutz. Auch lokal wurde gehandelt: Auf Initiative des Bürgermeisters von Seattle verpflichteten sich über 1.000 Städte dazu, freiwillig die Kyoto-Ziele einzuhalten.

Mit dem Amtsantritt von Barack Obama im Jahr 2009 schien dieser Wandel auch auf Bundesebene ankommen: Als eine seiner ersten Initiativen sagte er am 26.1.2009, dass die USA “im Interesse der Sicherheit des Landes, der Wirtschaft und des Planeten ... jetzt den Mut und die Entschlossenheit zum Wandel haben [müssten]. Amerika wird sich nicht zur Geisel schwindender Ressourcen, feindlicher Regimes und eines sich aufheizenden Planeten machen". Unter anderem sagte er, dass in Zukunft spritsparende Autos auch aus den USA kommen müssen und kündigte eine Verdoppelung erneuerbarer Energien in den nächsten drei Jahren an. Der Clean Energy and Security Act (nach den Hauptautoren Henry Waxman und Edward Markey auch Waxman-Markey bill genannt), mit dem die Emissionen gegenüber 2005 bis 2020 um 17 Prozent sinken sollen, wurde am 26.6.2009 im Repräsentantenhaus verabschiedet. Im Jahr 2010 verkündeten Obamas Demokraten aber, das Gesetz nicht im Senat zur Abstimmung zu stellen. Auch bei den Demokraten gibt es Abgeordnete aus Kohle- und Stahlstaaten, die allzu strenge Regelungen verhindern wollen. Die USA sind politisch tief gespalten, auch was den Klimaschutz angeht: Die einen – für die etwa Al Gore steht – sehen die historische Verantwortung der USA und wollen eine Führungsrolle der USA auch bei der Bekämpfung des Klimawandels; die anderen halten das “Gerede vom Klimawandel” für einen Angriff auf den “American Way of Life”.

Barack Obama setzte danach, wenn er sich überhaupt um Energie- und Klimapolitik kümmerte, vor allem auf die energiepolitische Unabhängigkeit der USA. Dafür schützte auch die Kohleindustrie vor strengeren Auflagen (wie sie etwa die Umweltbehörde EPA im Herbst 2011 zur Smogbekämpfung plante) und tat wenig gegen den Einsatz giftiger Chemikalien beim Fracking, mit dem die amerikanische Erdgasförderung gesteigert wurde. 2013 kündigte er aber, die Umweltbehörde EPA werde Emissionsgrenzwerte für Treibhausgase erlassen – das Mandat hierzu war ihr 2007 vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Rahmen des Luftreinhaltegesetzes Clean Air Act erteilt worden –, wenn sie nachweisen könne, dass Kohlendioxid die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtige, was die EPA im Jahr 2009 tat. Seither hat sie den Treibstoffverbrauch für PKWs und kleine Nutzfahrzeuge (wozu die in den USA besondere beliebten Geländewagen gehören) reguliert, und im Jahr 2013 Treibhausgas-Grenzwerte für neue Kraftwerke erlassen. Am 2. Juni 2014 hat die EPA den Entwurf für eine geplante Regulierung bestehender Kraftwerke vorgelegt: Demnach sollen die Kohlendioxid-Emissionen aus Kraftwerken bis 2020 gegenüber dem Ausgangsjahr 2005 um 25 Prozent und bis 2030 um 30 Prozent fallen. (Bis 2013 sind sie allerdings aufgrund der Wirtschaftskrise und der zunehmenden Nutzung von billigem Fracking-Gas zur Stromerzeugung ohnehin bereits um 15 Prozent gesunken.) Der "Clean Power Plan" trat 2015 in Kraft, wurde aufgrund von Klagen republikanischer Bundesstaaten aber nicht umgesetzt. Unter Obama wollten die USA zudem nur noch in Ausnahmefällen den Bau von Kohlekraftwerken im Rahmen der Entwicklungshilfe fördern. Das Pariser Abkommen ratifizierte Obama 2016 bei einem G20-Treffen in China gemeinsam mit dem dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping. Umweltschützer sahen eine Wende – die beiden größten Kohlendioxid-Produzenten der Welt, die USA und China, wollten gemeinsam an der Begrenzung der Erderwärmung arbeiten.

Mit dem Amtsantritt von Donald Trump im Januar 2017 vollzog sich eine Wende rückwärts: Trump hatte bereits in seinem Wahlkampf den Klimawandel als eine Verschwörung der Chinesen dargestellt, die das große Amerika fesseln wollen; sein Wahlkampfslogan war "Make America Great Again!" (473). Am 1. Juni 2017 kündigte Trump dann an, dass die USA sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückziehen werden (474) – er sei gewählt worden, um Pittsburgh (des ehemalige Herz der amerikanischen Stahlindustrie) zu vertreten, nicht Paris. Und er sagte weiter: "Wir haben die größten Energiereserven des Planeten, doch mit dem Abkommen würden wir sie praktisch wegschließen, wir würden auf unseren Reichtum verzichten" (475). Damit spielte er auf die mittels Fracking erschlossenen Gas- und Ölvorkommen an, die die USA zum größten Ölproduzenten der Welt gemacht haben. Trumps Programm ist die Reindustrialisierung der USA mit Hilfe billiger fossiler Brennstoffe. Der von Trump als Chef der Umweltbehörde EPA eingesetzte Scott Pruitt, ein bekennender Klimaschutz-Skeptiker, kündigte zudem im Oktober 2017 an, den Clean Power Plan außer Kraft zu setzen. Aber das "andere Amerika" lebt noch: Auf der Weltklimakonferenz 2017 in Bonn trat neben der offiziellen US-Delegation (deren Rolle Teilnehmer angesichts des angekündigten Ausstiegs der USA als "überraschend konstruktiv" beschrieben) eine inoffizielle Delegation unter Leitung das kalifornischen Gouverneurs Jerry Brown und ehemaligen New Yorker Bürgermeisters Michael Bloomberg an, die unter dem Titel America's Pledge 250 Städte und Landkreise und 1.700 Unternehmen vertrat, die an der amerikanischen Selbstverpflichtung von 2015 festhalten wollen. Mittlerweile haben sich 24 Staaten, die sich zur Einhaltung der Pariser Übereinkunft verpflichtet haben, in der United States Climate Alliance zusammengeschlossen.

Die Entwicklung in den Schwellenländern

In den Schwellenländern, die nicht zu Emissionsreduzierungen verpflichtet waren, wuchsen die Emissionen kräftig an, und trugen mit dazu bei, dass weltweit die Emissionen des wichtigsten Treibhausgases, Kohlendioxid zunahmen. Relevant ist hier vor allem die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energieversorgung; Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe hat einen Anteil von weit über der Hälfte des Kohlendioxid-Äquivalents aller Treibhausgase, wie er im Kyoto-Protokoll betrachtet wird. Und diese Emissionen haben sich in den Schwellen- und Entwickungsländern zwischen 1990 bis 2015 verdreifacht (450). In China  beispielsweise, das alleine 28 Prozent der energiebedingten weltweiten Kohlendioxid-Emissionen verursacht, haben diese sich in diesem Zeitraum deutlich mehr als vervierfacht, in Indien, dem mittlerweile nach China, den USA und der EU viertgrößten Emittenten, haben sie sich fast vervierfacht.

Vergleich des regionalen Anteils an den globalen Treibhausgasemissionen 1973 und 2011 

Entwicklung des Anteils der Regionen an den globalen Kohlendioxid-Emissionen von 1973 bis 2011 (Asien* = Asien ohne China). Insbesondere der Anteil von Asien einschl. China ist stark gestiegen, diese Entwicklung hat sich seither fortgesetzt (siehe Zahlen im Text). Abbildung nach Internationale Energieagentur: Key World Energy Statistics 2013.

Immer noch ganz anders sieht das Bild allerdings aus, wenn man die Kohlendioxid-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe pro Kopf ansieht: Dann lag Katar ganz vorne (35,8 Tonnen pro Kopf pro Jahr); die USA liegen mit 15,5 t pro Kopf bei den Großverschmutzern ganz vorne (und knapp vor Kanada mit 15,3 t pro Kopf); Deutschland liegt bei 8,9 t, China bei 6,6 t (mehr als doppelt soviel wie 1990) und Indien bei 1,6 t: hier liegen China und Indien immer noch deutlich hinter den wohlhabenden Industrieländern.

Das Ziel: 1,5 oder höchstens 2 Grad Celsius
und Anstrengungen, die lange noch nicht ausreichen

Dieses Wachstum der Kohlendioxid-Emissionen steht in einem unübersehbaren Widerspruch zu den wachsenden Erkenntnissen, was “die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird,” eigentlich bedeutet. Was eine gefährliche anthropogene Störung ist, ist letztlich eine politische Entscheidung – welche Folgen sind wir bereit, in Kauf zu nehmen, welche Risiken sind wir bereit zu tragen? Die Antwort hierauf kann also nicht vom Weltklimarat IPCC kommen, der nur die wissenschaftlichen Fakten zusammenstellt. Diese sind: a) eine Erwärmung der Erde von 1,4 Grad Celsius ist bereits unvermeidlich (hier), und b) ab einer Erwärmung von 2 Grad Celsius steigt das Risiko deutlich an, dass es zu abrupten Klimaänderungen kommt (hier). Wie wir mit diesem Wissen umgehen, ist – wie gesagt – eine gesellschaftliche und politische Entscheidung; Wissenschaftler, die im Gegensatz zum IPCC in der Politikberatung tätig sind, schlugen wegen des ansteigenden Risikos schon lange einen Schwellenwert von 2 Grad Celsius vor (zum Beispiel im Jahr 1995 der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen – WBGU). Auch die Europäische Union hat bereits 1996 eine Begrenzung des Klimawandels auf 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Wert zu ihrem Ziel erklärt.

Auf dem Klimagipfel 2007 auf Bali wurde ein Fahrplan beschlossen, um auf dem 15. Klimagipfel 2009 in Kopenhagen ein Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll zu verabschieden, das die Einbeziehung aller Länder und die weltweite Reduktion der Emission von Treibhausgasen als zweiten Schritt zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention festlegen sollte.

Die Kopenhagener Vereinbarung 2009

Es kam ganz anders: Vielen Staatenlenkern, die in Kopenhagen teilnahmen, griff der Entwurf zu stark in die nationale Souveränität ein. Außerdem wollten sie im Gefolge der Wirtschaftskrise von 2008 ihrer Wirtschaft keine zusätzlichen Belastungen zumuten, Klimaschutz sei zwar wichtig, aber ... Außerdem waren kurz vor dem Gipfel noch private E-Mails von Forschern der englischen "Climate Research Unit" geleakt worden, die zeigen sollten, dass die Forscher systematisch Daten manipulierten, um den Klimawandel überhaupt erst stattfinden zu lassen – Vorwürfe, die später von mehreren offiziellen Untersuchungskommissionen als haltlos bezeichnet wurden. Und viele Schwellenländer bestanden darauf, dass ein Nachfolgevertrag nicht ihre Möglichkeiten zur Entwicklung einschränken dürfe. Als klar wurde, dass die beiden weltgrößten Treibhausgas-Emittenten, China und die USA, einem neuen Abkommen nicht zustimmen würden, war das Ziel von Kopenhagen in weite Ferne gerückt. Um den Gipfel nicht ganz scheitern zu lassen, einigten sich die Regierungschefs der USA, Brasiliens, Südafrikas, Indien und Chinas auf einen Text, den “Copenhagen Accord”, der vom Klimagipfel nicht vereinbart, sondern nur zur Kenntnis genommen wurde. Aber in diesem Text wurde erstmals in einem UN-Dokument das Ziel der Klimarahmenkonvention, einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern, mit einer Zahl versehen wurde: Die Temperaturerhöhung soll unter 2 Grad Celsius bleiben.

Und es gab die Möglichkeit, den “Copenhagen Accord” anzuerkennen und seine jeweiligen (freiwilligen) Reduktionsziele bis 2020 (Industriestaaten) oder seine Maßnahmen zum Klimaschutz (Entwicklungs- und Schwellenländer) in einem Anhang registrieren lassen; die Einhaltung der Reduktionsziele unterliegt – auch das ist neu – internationaler Überwachung.

Was diese Ziele für die Emissionen von Treibhausgasen bedeutet, ist wieder eine wissenschaftliche Rechenaufgabe. Damit es gelingt, die Erwärmung auf 2 Grad Celsius zu beschränken, darf die Konzentration der Treibhausgase nicht über 440/450 ppm Kohlendioxid-Äquivalent steigen. Dies entspricht etwa einer Kohlendioxidkonzentration von 400 ppm – zum Zusammenhang siehe hier –; diese Werte werden etwa in einer Untersuchung des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK-Report Nr. 93) und der Tagung “Avoiding Dangerous Climate Change” und dem IPPC genannt (mehr). Dieses aber wird nur gelingen, wenn der Kohlendioxid-Ausstoß gegenüber dem Niveau von 1990 (dem “Basisjahr” vieler internationaler Vereinbarungen; die Emissionen betrugen 21 Milliarden Tonnen) um über 60 Prozent gesenkt wird beziehungsweise auf insgesamt 750 Milliarden Tonnen beschränkt werden. Diese Zahlen ergeben sich aus einfachen Überschlagsrechnungen (siehe hier). Im Rahmen des Copenhagen Accord sind 15 Industriestaaten sowie die Europäische Union Selbstverpflichtungen eingegangen (460). Dabei sind einige, wie die von Australien, an Bedingungen geknüpft sind.

Auf dem 16. Klimagipfel in Cancún 2010 wurde das Ziel, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Wert auf höchstens 2 °C zu begrenzen, offiziell anerkannt; ferner wurden die im Anhang zum Copenhagen Accord genannten freiwilligen Selbstverpflichtungen verbindlich gemacht. Damit keimte erneut Hoffnung, doch noch einen Nachfolger des Kyoto-Protokolls auf den Weg bringen zu können.

Verlängerung des Kyoto-Protokolls

Auf dem 17. Klimagipfel in Durban 2011 wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein „Protokoll, anderes rechtliches Instrument oder vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung“ vorzubereiten, mit dem auf dem 21. Klimagipfel im Jahr 2015 eine umfassende Vereinbarung aller Mitglieder zum Klimaschutz geschlossen werden soll, die ab 2020 in Kraft treten kann. Da das Kyoto-Protokoll Ende 2012 auslief, wurde es ab 1.1.2013 verlängert. Die Unterzeichnerstaaten sollten bis 2020 ihre Emissionen an Treibhausgasen um 25 bis 40 Prozent reduzieren; dafür sollten sie bis Mai 2012 Vorschläge machen. Es blieb aber zunächst offen, ob die zweite Verpflichtungsperiode bis Ende 2017 oder 2020 laufen sollte. Dass sie bis 2020, also vom 1.1.2013 bis 31.12.2020, laufen soll, wurde auf dem 18. Klimagipfel 2012 in Doha (Katar) festgelegt, ebenso wie die Reduktionsziele der Teilnehmer. Insgesamt haben sich 38 Staaten im Rahmen der Verlängerung des Kyoto-Protokolls zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen bis 2020 verpflichtet; im Schnitt zu einer Reduktion von 18 Prozent. Die EU verpflichtete sich, ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken (im Vergleich zu 1990). Die 38 Staaten, die sich im Rahmen der Verlängerung des Kyoto-Protokolls zu verminderten Emissionen verpflichtet haben, decken jedoch nur 14 bis 15 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen ab, weniger als beim ursprünglichen Kyoto-Protokoll. Bisher ist die Verlängerung noch nicht in Kraft getreten, da sie noch nicht von den geforderten 144 Mitgliedsstaaten ratifiziert worden ist (470).

Das Übereinkommen von Paris

Der 21. Klimagipfel in Paris 2015 brachte die Wende: Nachdem der zentrale Punkt, der inhaltlich den Klimagipfel von Kopenhagen scheitern lassen hatte – die zu starken Eingriffe in die nationale Souveränität – durch einen Ansatz ausgeschaltet wurde, der auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzte, wurde ein Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll beschlossen, das Übereinkommen von Paris. Es trat 2016 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verursachen, ratifiziert wurde; heute sind alle Staaten der Welt Mitglied dieses Abkommens (die USA haben den Vertrag allerdings gekündigt [474]). Vereinbart wurde:

  • Die vom Menschen verursachte Erwärmung der Erde soll auf deutlich unter 2 Grad begrenzt werden; es sollen Anstrengungen unternommen werden, den Anstieg möglichst auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen,
  • Der Scheitelpunkt der Emissionen soll "so bald wie möglich" überschritten werden (die Emissionen also zu sinken beginnen), eine Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts erreicht werden,
  • Die Vertragsstaaten verpflichten sich, freiwillige nationale Beiträge zur Begrenzung der Erderwärmung festzulegen. 2023 und danach ggf. alle fünf Jahre wird überprüft, ob diese ausreichen, das Klimaziel zu erreichen; wenn das nicht der Fall ist, werden die nationalen Beiträge nach besten Kräften erhöht,
  • Die Vertragsstaaten führen nationale Anpassungspläne (zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels) ein,
  • Um Vergleichbarkeit und Transparenz zu gewährleisten, werden die nationalen Informationen über Emissionsreduzierungen, Anpassungen etc. von internationalen Expertenteams überprüft.

Die Selbstverpflichtungen reichen noch nicht

Zu welchen Emissionsverminderungen diese Selbstverpflichtungen und Maßnahmen letztendlich führen werden, ist aufgrund der Bedingungen und der betonten Freiwilligkeit mancher Maßnahmen schwer abzuschätzen. Einen Versuch unternimmt die Umweltorganisation der Vereinten Nationen (UNEP) mit einem jährlich fortgeschriebenen "Emissions Gap Report". In seiner Ausgabe 2017 (480) schätzen die Autoren, dass unter Berücksichtigung der Selbstverpflichtungen nach dem Pariser Übereinkommen die Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2030 bei 53 bis 56 Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent liegen werden. Damit das genannte Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 (2) Grad Celsius zu begrenzen, erreicht wird, dürfen die Emissionen im Jahr 2030 dem Bericht zufolge aber 36 (42) Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent nicht überschreiten, das heißt je nach Annahme über die Emissionen besteht bis 2030 noch eine Lücke von 11 bis 19 Milliarden Tonnen Treibhausgasen/Jahr, die durch zusätzliche Maßnahmen eingespart werden müssten.


Klimapolitik in Europa und Deutschland

Das erste Klimaziel

In Deutschland hatten 1987 die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) und die Deutsche Meteorologische Gesellschaft (DMG) gemeinsam vor dem Klimawandel gewarnt; ihre Denkschrift hatte Folgen: Im selben Jahr richtete die Bundesregierung einen wissenschaftlichen Klimabeirat ein und der Bundestag eine Enquête-Kommission “Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre”. In ihrem Abschlussbericht 1990 schlug die Kommission Ziele zur Verringerung der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen (die in Deutschland 80 Prozent der gesamten Kohlendioxid-Emissionen ausmachen) vor, für wirtschaftsstarke westliche Industrieländer sollte die Verringerung 30 Prozent bis 2005 und 80 Prozent bis 2050 betragen. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung schlug aufgrund des vermuteten technischen Minderungspotenzials ein Verringerung der Kohlendioxidemissionen um 25 Prozent bis 2005 vor. 1995 fand der erste UN-Klimagipfel in Deutschland statt, Gastgeberin war die damalige Umweltministerin Angela Merkel. In ihrer Begrüßungsrede betonte sie, dass die Industrieländer beim Klimaschutz vorangehen müssten: "Nur wenn wir dies durch überzeugendes eigenes Vorangehen belegen, können wir auch von anderen Staaten Handeln für den Klimaschutz einfordern." Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl formulierte Deutschlands erstes Klimaziel: Deutschland werde bis 2005 seine Kohlendioxidemissionen gegenüber 1990 um 25 Prozent senken.

Das zweite Klimaziel und der Blick nach vorne

Ein "überzeugendes eigenes Vorangehen" folgte aber nicht, große Teile der Wirtschaft wehrten sich gegen rechtliche Vorgaben und wollten stattdessen eine freiwillige Selbstverpflichtung eingehen, die Kohlendioxidemission bis 2005 um 20 Prozent zu senken. 1998 kam eine rot/grüne-Koalition unter Gerhard Schröder an die Regierung, verstärkter Klimaschutz stand neben dem Atomausstieg für die angestrebte "ökologische Erneuerung". Aber im Zweifel machte Kanzler Schröder den Grünen klar, wer Koch und wer Kellner war, und so wurde im Jahr 2000 nur das Klimaziel von Helmut Kohl bestätigt, im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich Deutschland zudem nur zu einer Senkung seiner Emissionen um 21 Prozent für den Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Der "Genosse der Bosse", wie Schröder gerne genannt wurde, ließ sich auch auf eine Selbstverpflichtung der Industrie ein: die Regierung schloss eine Vereinbarung mit 17 Unternehmensverbänden, mit der Industrie sich verpflichtete, bis 2012 die Treibhausgasemissionen um 35 Prozent zu senken. Als sich 2001 die USA aus dem Kyoto-Protokoll zurückzogen, zweifelten auch in Politik und Wirtschaft viele an den deutschen Verpflichtungen, und so war trotzt des Zusammenbruchs der Wirtschaft in den neuen Bundesländern das Ziel für 2005 so nicht zu erreichen.

Im Jahr 2005 kam eine große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel an die Regierung. Die ehemalige Umweltministerin Merkel startete ambitioniert als "Klimakanzlerin", symbolhaft steht dafür ein Foto aus dem Jahr 2007, das sie (gemeinsam mit Umweltminister Sigmar Gabriel) medienwirksam im roten Parka vor einem grönländischen Gletscher zeigt. Unter deutscher Ratspräsidentschaft beschloss die EU im selben Jahr ihr Klima- und Energiepaket 2020, darin enthalten war das europäische Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Etwa die Hälfte der Minderung sollte durch den EU-Emissionshandel sichergestellt werden, für die andere Hälfte – also für die nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren wie Verkehr und Wohnungsheizungen – wurden wieder nationale Beiträge vereinbart: Deutschland wollte seine Emissionen bis 2020 gegenüber 2005 um 14 Prozent senken. Umweltminister Gabriel verkündete (ebenfalls 2007) in einer Regierungserklärung, dass Deutschland bis 2020 seine Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent senken wolle; zur Umsetzung wurde ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Ab 2009 regierte Angela Merkel mit einer CDU/CSU-FDP-Koalition; in der Koalitionsvereinbarung wurde das Klimaziel 2020 bekräftigt. Im Jahr 2010 wurde ein "Energiekonzept" beschlossen, um dieses Ziel zu erreichen. Dort wurde auch der weitere Weg der Emissionsminderung in Deutschland skizziert: minus 55 Prozent bis 2030, minus 70 Prozent bis 2040, minus 80 bis 95 Prozent bis 2050. Auch wurde eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und ggf. des Handlungsbedarfs beschlossen (504).

Scheitern bei der Umsetzung

Die Realität hinkte den Plänen deutlich hinterher: Das 25-Prozent-Ziel für 2005 wurde erst 2009 erreicht, aber 2010 steigen die Emissionen wieder. Immerhin wurde (mit Hilfe des europäischen Emissionshandels und auch wegen des Zusammenbruchs der Wirtschaft im Osten) der weniger ambitionierte Beitrag zum Kyoto-Protokoll erreicht: die mittleren Emission im Zeitraum 2008 bis 2012 gingen gegenüber 1990 um 24,3 Prozent zurück. Seit 2009 sind die Emissionen aber mit leichten Schwankungen etwa geblieben. (2012 waren die Emissionen gegenüber 1990 um 25,6 Prozent zurückgegangen, die Industrie hat ihr Versprechen eines Rückgangs um 35 Prozent also auch nicht gehalten.) Daher war früh absehbar, dass auch das Ziel für 2020 nicht erreicht werden würde: Im ersten Fortschrittsbericht 2014 (504) wurde festgestellt, das mit den bis dahin beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen ein Rückgang um 33 bis 34 Prozent erreicht werden könne, zur Zielerreichung also "erhebliche zusätzliche Anstrengungen" erforderlich seien. Der zeitweilig (2009 bis 2012) mitverantwortliche Umweltminister Norbert Röttgen sagte hierzu rückblickend: "Wir haben die tagespolitische Opportunität und Bequemlichkeit höher gewichtet. Wir haben die Kraft nicht aufgebracht, an einem Thema dranzubleiben, das keine Konjunktur hatte, obwohl es existenziell blieb" (506). Daran hatte auch nichts geändert, dass Angela Merkel seit 2013 wieder mit Hilfe einer Großen Koalition regierte: auch der SPD waren die Interessen der Autoindustrie und der Kohlekumpel immer näher als der Klimaschutz.

2014 hat die EU ihren Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verabschiedet: darin verpflichtete die EU sich, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ein Teil des Beitrags sollte wieder mithilfe des Emissionshandels sichergestellt werden, die nicht hierin eingeschlossenen Sektoren müssen ihre Emissionen um 30 Prozent senken. Wieder haben die einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Verpflichtungen: in Deutschland müssen die Emissionen dieser Sektoren um 38 Prozent sinken. Zur Umsetzung müssen die Mitgliedsstaaten nationale Energie- und Klimapläne erarbeiten und bis Ende 2019 der EU übermitteln. Als Reaktion auf das absehbare Scheitern des Klimaziels 2020 und die neuen Rahmenbedingungen der EU wurde 2014 ein "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" verabschiedet, um die "Klimaschutz-Lücke" zu schließen. Klimaschutz war aber nicht wirklich Priorität der Bundesregierung; die einst reklamierte "Vorreiterrolle" war längst verloren. Die EU hatte 2016 ihre Ziele 2020 bereits erreicht, in Deutschland waren die Treibhausgasemissionen leicht gestiegen. Klimapolitik war einer der drei zentralen Punkte, an denen im November 2017 die Bildung einer "Jamaica-Koalition" aus CDU/CSU, Grünen und FDP scheiterte, weil die FDP selbst den Kompromiss einer Verringerung der Kohleverstromung um sieben Gigawatt (was die Abschaltung der etwa 15 schmutzigsten Kohlekraftwerke bedeutet hätte) nicht mittragen wollte. Aber mit dem Koalitionsvertrag für die dritte Große Koalition 2018 verschoben sich zumindest auf dem Papier die Akzente: Die "Handlungslücke zur Erreichung der Klimaziele 2020" wurde auch von der neuen Bundesregierung anerkannt (und sollte so schnell wie möglich geschlossen werden, das Minderungsziel 2030 (d.h., die minus 55 Prozent aus dem Energiekonzept) sollte auf jeden Fall erreicht werden (508).

Neuer Anlauf 2019/2020

Zur Zielerreichung 2030 sollte laut Koalitionsvertrag bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm als Grundlage für ein Gesetz erarbeitet werden, mit dem das Klimaschutzziel 2030 rechtlich verbindlich gemacht werden soll. Daraus wurde nichts, aber der europäische Druck, einen nationalen Energie- und Klimaplan zu erstellen, der heiße Sommer 2018 und die davon ausgelöste Klimadiskussion (darunter bemerkenswert die durch die schwedische Schülerin und Klimaaktivistin Greta Thunberg inspirierte Bewegung "Fridays for Future" – Schüler gehen Freitags während der Schulzeit auf die Straße und demonstrieren für mehr Klimaschutz – und ein Video [512] eines Youtubers mit blau gefärbten Haaren namens Rezo, der der CDU im Europawahlkampf als "zukunftszerstörend, umweltzerstörend und damit lebensverachtend" geißelte) sowie das gute Abschneiden der GRÜNEN bei der Europawahl brachten das Thema Klimawandel wieder auf die Tagesordnung. Das Umweltministerium unter Svenja Schulte stellte den Entwurf eines Klimagesetzes vor, das innerhalb der Regierung auf heftigen Widerstand stieß, woraufhin die Bundesregierung ein "Klimakabinett" einsetzte. Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte von diesem "Schluss mit Pille-Palle" im Klimaschutz, und im September 2019 wurde vom "Klimakabinett" ein Klimapaket vorgestellt, auf dessen Grundlage die Bundesregierung am 9.10.2019 ein "Klimaschutzprogramm 2030" beschloss. Ende 2019/Anfang 2020 wurden die Ergebnisse dann in rechtlich verbindliche Gesetze und Verordnungen umgesetzt:

  • Das Klimaschutzgesetz soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele und die Einhaltung europäischer Zielvorgaben gewährleisten. Grundlage sind die Verpflichtung des Pariser Übereinkommens und das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem Klimagipfel 2019 zu Treibhausgasneutralität bis 2050. Dazu wird die Verminderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 festgeschrieben sowie der Grundsatz, dass Klimaschutzziele erhöht, aber nicht abgesenkt werden können. Für die einzelnen Sektoren werden verbindliche Vorgaben zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen gemacht, so müssen etwa die Emissionen der Energiewirtschaft von 280 Mio. Tonnen im Jahr 2020 auf 175 Mio. Tonnen im Jahr 2030 absinken, die der Gebäude von 118 Mio. Tonnen auf 70 Mio. Tonnen oder die des Verkehrs von 150 Mio. Tonnen auf 95 Mio. Tonnen. Bei Nichterreichen der Ziele muss das zuständige Ministerium Sofortmaßnahmen veranlassen und ein Klimaschutzprogramm erstellen. Begleitet wird das Ganze durch einen neuen Expertenrat für Klimafragen; in einem jährlichen Klimaschutzbericht wird über die Entwicklung der Emissionen in den einzelnen Sektoren berichtet.

  • Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde (i.d.R. für den Händler) die Verpflichtung eingeführt, die Treibhausgasemissionen von fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas, Kohle etc.) zu erfassen und bei der zuständigen Behörde zu berichten und hierfür entsprechende Emissionszertifikate abzugeben, die von der deutschen Emissionshandelsstelle verkauft (ab 2026) versteigert werden. (Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss soll der Preis zu Beginn es Brennstoff-Emissionshandels im Januar 2021 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid betragen und bis 2015 auf 55 Euro Euro steigen; die Vereinbarung muss rechtlich – Stand 23.1.2020 – noch umgesetzt werden. Dieser Startpreis geht auf ein Gutachten der Wirtschaftsweisen [516], das zur Vorbereitung des Klimapakets von der Bundesregierung beauftragt worden war, zurück – diese hatten einen Startpreis von 25 bis 50 Euro/Tonne Kohlendioxid vorgeschlagen (und eine Zurückverteilung der Einnahmen an die Bevölkerung – wobei die Lenkungswirkung für die Verminderung der Treibhausgasemissionen im Vordergrund stehen sollte [520]).)

  • Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde unter anderem die Mehrwertsteuer im Bahn-Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt und die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen und des Austausches von Heizungsanlagen in Kraft gesetzt; die Einzelheiten zu den förderfähigen  energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 7.1.2020 festgelegt.

        (Das ursprünglich vom Klimakabinett verabschiedete Klimapaket finden Sie hier.)

Bei der Diskussion um das Klimapaket wurde deutlich, dass der Hauptgrund für die zögerliche Herangehensweise der Angst der Bundesregierung vor der Reaktion der anderen (nicht demonstrierenden oder sonstwie für die Bekämpfung des Klimawandels engagierten) Hälfte der Bevölkerung war: es wurden absehbare Proteste wie die der "Gelbwesten" in Frankreich an die Wand gemalt und betont, der Bevölkerung dürfe nicht zu viel zugemutet werden (524). So wird dann ein globaler Kompromiss – der das Pariser Übereinkommen ja bereits ist – über einem europäischen Kompromiss – der den kohleverstromenden Mitgliedsstaaten abgerungen wurde – mit einem weiteren nationalen Kompromiss umgesetzt, und das ursprüngliche Ziel kommt darin nur noch in homöopathischer Verdünnung vor. Verschwiegen wird dabei, dass ein weiter fortschreitender Klimawandel dieser Bevölkerung noch sehr viel mehr, sehr viel weniger planbares und am Ende wesentlich teureres zumuten wird (was den jungen Leuten, die ahnen, wer die Rechnung einst zahlen muss, zu Recht sauer aufstößt). Und es wird nicht gezeigt, welche Chance in den Maßnahmen stecken kann: Die Einhaltung des Pariser Klimazieles erfordert nun einmal die weitgehende "Dekarbonisierung" unserer Wirtschaft, also die Umstellung der weltweiten Energieversorgung von fossilen auf erneuerbare Energien. Diesem Ziel haben sich mit ihrer Unterschrift unter der Pariser Vereinbarung und der Vorlage ihrer nationalen Beiträge zum Übereinkommen schon 184 Länder der Erde verpflichtet. Das wird auch eine wissenschaftlich-technische Revolution auslösen: wäre es nicht eine schöne Aufgabe für das Land der Ingenieure und Tüftler, hier vorneweg zu gehen? Die deutsche Umweltindustrie war schon einmal weltweit führend, aber in den letzten zwanzig Jahren haben andere – die Skandinavier, Kalifornien, in Teilen auch China – uns längst überholt. Die Herausforderung des Klimawandels anzunehmen und zu einem nationalen Projekt zu machen, ist die große Chance, den verlorenen Vorsprung wieder aufzuholen. Und die Entstehung einer deutschen Gelbwestenbewegung lässt sich am besten verhindern, indem man zeigt, warum der Wandel notwendig ist, möglichst viele Menschen an der Gestaltung teilhaben lässt und dafür sorgt, dass Chancen und Risiken gerecht verteilt werden.

Warum ein "Weiter so" nicht ausreicht, um den Klimawandel auf ein für die Menschheit ungefährliches Ausmaß zu begrenzen, können Sie auf den folgenden Seiten lesen:

Den Klimawandel begrenzen
Auf dieser Seite erfahren Sie, warum eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius erforderlich ist, um gefährliche Folgen des Klimawandels soweit wie noch möglich zu vermeiden und was das für unsere künftigen Treibhausgas-Emissionen bedeutet. Wir fragen uns, warum das bisher keine Rolle gespielt hat – und wie die Lasten des Klimawandels gerecht verteilt werden können.

Strategien gegen den Klimawandel
Auf dieser Seite erfahren Sie, was getan werden muss, um den Klimawandel zu stoppen: Wir brauchen in erster Linie effiziente Energiedienstleistungen – Energie muss also effizient erzeugt, verteilt und genutzt werden –, erneuerbare Energiequellen und den Schutz von Wäldern und Böden, damit diese Kohlendioxid aufnehmen können.

 Websites zum Thema

www.ipcc.ch: Website des International Panel on Climate Change; Berichte können dort heruntergeladen werden (englischsprachig). Eine deutschsprachige Zusammenfassung des Berichts von 2013/14 ist hier zu finden.

Klimarahmenkonvention: Website der Klimarahmenkonvention. Unter “Process and meetings” finden sich die offiziellen Texte der Konvention, des Kyoto-Protokolls und des Pariser Übereinkommens, unter “Documents and decissions” finden sich die aktuellen nationalen Selbstverpflichtungen (Nationally Determined Contributions, NDC) zum Pariser Übereinkommen (englischsprachig)

Klimapolitik der EU: Webseite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission

Klimapolitik in Deutschland auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

Die offizielle deutsche Klimapolitik wird u.a. von Germanwatch kritisch begleitet. Wissenschaftlich wird sie vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) begleitet, seine Stellungnahmen finden sich auf der WBGU-Webseite unter "Publikationen".


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Übersicht Industriezeitalter

© Jürgen Paeger 2006 – 2020

Beobachtern zufolge spielte das Engagement und der Druck des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton und von Vizepräsident Al Gore eine entscheidende Rolle bei der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls.

Möglichkeiten zur Anrechnung von Kohlenstoffsenken – im Jargon der Klima-diplomatie LULUCF, für engl. Land Use, Land-Use Change and Forestry genannt – geben den Vertrags-staaten die Möglichkeit, das Klima mit gezieltem Wald- und Bodenmanagement zu entlasten. Allerdings ist die Berechnung umstritten, und Kritiker fürchten, dass die LULUCF zum Schlupfloch werden können, die Kyoto-Ziele auch ohne ernsten Klimaschutz zu erreichen (siehe z.B. hier).