Das Zeitalter der Industrie
Politik gegen den Klimawandel
1992 hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet,
Maßnahmen gegen eine gefährliche, vom Menschen verursachte
Temperaturerhöhung einzuleiten. Mit dem 1997 verabschiedeten
Kyoto-Protokoll und dem Übereinkommen von Paris 2015 wurde der Weg
hierzu festgeschrieben – die Emissionen an Treibhausgasen sind
unterdessen aber weiter gestiegen. Der gegenwärtige Stand der
vereinbarten Klimapolitik macht es unwahrscheinlich, dass die
Erderwärmung wie vereinbart auf 1,5 oder höchstens 2 Grad Celsius
begrenzt werden wird.

Der Klimawandel ist Thema weltweiter
Bemühungen: Eröffnungssitzung des
15. UN-Klimagipfels in Kopenhagen 2009. Foto: SustainUS,
Lizenz: >> cc
2.0 (aus >>
wikipedia, abgerufen 21.12.2009).
Warnungen vor den Folgen einer Erderwärmung gab es seit 1956, seit
1979 haben auch prominente Organisationen vor einem Klimawandel
gewarnt (400).
Als Reaktion hierauf wurde 1988 der UN-Weltklimarat IPPC
ins Leben gerufen. Sein erster Bericht, der die verschiedenen
Studien zum Thema in der Fachliteratur zusammenfasste und bewertete,
erschien 1990 – und war ein Weckruf: 1992 einigten
sich auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro 166
Länder der Welt (402)
auf ein gemeinsames Klimaschutzziel: Sie verabschiedeten die
Klimarahmenkonvention (Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über Klimaschutz, auch UN-Klimaabkommen genannt); seit 1994
ist sie in Kraft. In Artikel 2 wurde als Ziel vereinbart, “die
Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf
einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene
[vom Menschen verursachte, der Autor] Störung des Klimasystems
verhindert wird.”
1992 hat die Weltgemeinschaft beschlossen, “die
Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf
einem Niveau zu erreichen, auf dem eine
gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems
verhindert wird.”
Das Kyoto-Protokoll
Zur gemeinsamen Diskussion der Umsetzung des Ziels finden seit 1995
jedes Jahr Konferenzen der Vertragsstaaten statt, diese werden auch
als “Klimagipfel” bezeichnet. Das erste greifbare
Ergebnis war das auf dem 3. Klimagipfel 1997 im japanischen Kyoto
angenommene, völkerrechtlich verbindliche Kyoto-Protokoll.
Es sollte der erste Schritt zur Zielerreichung sein, auf den weitere
Schritte folgen müssten. Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich 39
Industrieländer, ihre in
Kohlendioxid-Äquivalenten
berechneten mittleren Emissionen an Treibhausgasen im
Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens 5,2 Prozent gegenüber dem
Wert von 1990 zu senken. Die einzelnen Länder haben dabei
unterschiedliche Vorgaben; die EU (bzw. die damals 15
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, daher "EU-15") hat
eine Blockverpflichtung zu einer Reduzierung um 8 Prozent. 11
weitere EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island
und die Schweiz hatten individuelle Verpflichtungen im
Kyoto-Protokoll (und damit haben in Europa nur die Türkei, Malta und
Zypern keine Verpflichtungen). 1998 haben die EU-15 untereinander
geklärt, wie ihre Verpflichtung umgesetzt wird, dabei hat
Deutschland sich zu einer Reduktion um 21 Prozent unter den Wert von
1990 verpflichtet.
Schwellen- und Entwicklungsländer (sogenannte
Nicht-Annex-1-Staaten) sind dagegen nicht zur Reduktion ihrer
Treibhausgas-Emissionen verpflichtet, jedoch können Industriestaaten
hier Emissionseinsparungen finanzieren und sich die eingesparten
Emissionen anrechnen lassen; das ganze heißt “Clean
Development Mechanism” (CDM). Dieser CDM war nur
einer von drei sogenannten Flexiblen Mechanismen, die es den
39 Industriestaaten erlaubten, ihre Verpflichtungen auch anders als
durch die Verringerung ihrer eigenen Emissionen zu senken. Offen
blieben noch einige weitere Fragen, wie etwa die Möglichkeit der
Anrechnung von Kohlenstoffsenken,
die auf dem 7. Klimagipfel 2001 in Marrakesch geklärt werden
konnten. Damit konnte das Kyoto-Protokoll in Kraft treten, sobald es
wie im Protokoll vorgesehen, von 55 Ländern, die gemeinsam
mindestens einen Anteil von 55 Prozent am Ausstoß von Treibhausgasen
der zur Emissionsminderung verpflichteten Industriestaaten haben
mussten, ratifiziert worden war. Mit der Ratifizierung durch
Russland war das im Herbst 2004 der Fall, 90 Tage später, am
16.2.2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Heute sind 191
Staaten und die EU Vertragsparteien
Die USA als damals größter Emittent von
Treibhausgasen haben das Kyoto-Protokoll aber nicht ratifiziert:
nachdem der Senat angekündigt hat, einem Protokoll, in dem
Schwellenländer wie China nicht zu Emissionsverminderungen
verpflichtet wurden, nicht zuzustimmen, verzichtete Bill Clinton
darauf, das Abkommen dem Senat vorzulegen; sein Nachfolger George
Bush Jr. lehnte die Ratifizierung dann ab (mehr
zur Klimapolitik der USA). Die Schwellenländer hatten bei der
Erarbeitung des Kyoto-Protokolls ihre Verpflichtung mit dem Hinweis
darauf vermieden, dass der Klimawandel auf die
historischen Emissionen der Industrieländer zurückzuführen
sei. 2011 ist zudem Kanada unter der seit Mai 2011
regierenden konservativen Partei aus dem Kyoto-Protokoll
ausgestiegen – dem Land drohten Milliardenzahlungen aufgrund nicht
eingehaltener Klimaziele, es argumentierte aber natürlich damit,
dass die beiden größten Klimasünder, China und die USA, nicht an dem
Abkommen teilnahmen.

Immerhin haben die verbliebenen Unterzeichner des Kyoto-Protokolls
ihre Verpflichtungen erreicht: Im Durchschnitt des Zeitraums von
2008 bis 2012 gingen die Emissionen um 24,2 Prozent zurück, selbst
unter Berücksichtigung der gestiegenen Emissionen der USA (+ 9,5 %)
und Kanadas (+18,5 %) gingen die Emissionen der Industriestaaten von
18,8 Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent im Jahr 1990 auf 16,6
Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent, also um 11,8
Prozent zurück (420).
Die EU-15 haben einen Rückgang von etwa 10 Prozent erreicht, und
damit ihre Verpflichtung von 8 Prozent übertroffen; Deutschland hat
seine Emissionen um 24,3 Prozent verringert, seine Verpflichtung von
21 Prozent also ebenfalls (über-)erfüllt. Dass das Kyoto-Protokoll
am Ende doch so erfolgreich war (wenn es auch nur einen Teil der
Klimasünder umfasste), hat viele Kritiker überrascht, aber man muss
sich die Zahlen genau ansehen: Zu den Teilnehmern gehören auch
Nachfolgeländer der Sowjetunion, die mit besonders
starken Rückgängen der Emissionen auffallen (über 50 Prozent in der
Ukraine, Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen): hier hat
in den meisten Fällen der Zusammenbruch der Wirtschaft "geholfen",
aber keine gezielte Klimapolitik. Auch in Deutschland war ein
(möglicherweise für die Zielerreichung entscheidender) Teil des
Rückgangs auf den Zusammenbruch der Industrie in Ostdeutschland
zurückzuführen. Auch die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 dürfte
dazu beigetragen haben, dass der Rückgang so stark ausfiel. Neun
Länder haben zudem ihre Ziele nur erreicht, weil sie
Kohlenstoffsenken sowie Maßnahmen aus den flexiblen Mechanismen
einrechnen konnten.
Um einschätzen zu können, ob das Kyoto-Protokoll ein Erfolg war
oder nicht, müsste man wissen, wie sich die Emissionen ohne das
Kyoto-Protokoll entwickelt hätten – und dieses ist natürlich nicht
bekannt. Aber Schätzungen gingen etwa für die EU-15 von einer
Steigerung zwischen 12 und 55 Prozent aus, tatsächlich
Entwicklung des Ausstoßes an
Treibhausgasen von 1990, dem Bezugsjahr des
Kyoto-Protokolls, bis 2011, Dargestellt sind die
Werte ohne Berücksichtigung von Kohlenstoffsenken. Die rote Linie
gibt zum Vergleich das Kyoto-Ziel an, das für den durchschnittlichen
Ausstoß der fünf Jahre von 2008 bis 2012 gilt. Datenquelle: UNFCC,
National greenhouse gas inventory data for the period 1990–2011
(24.10.2013).
gingen die Emissionen um etwa 10 Prozent zurück. Wie groß der
Anteil wirtschaftlicher Entwicklungen und wie groß der gezielter
Klimapolitik hieran war, wird noch genauer zu untersuchen sein. Auf
jeden Fall war die Zielerreichung nicht unmöglich und auch deutlich
billiger als Skeptiker bei der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls
vorhergesagt hatten.
Der
europäische Emissionshandel
Um die europäische Verpflichtung zum Klimaschutz zu erfüllen, hat
die Europäische Gemeinschaft im Jahr 2003 für industrielle
Großemittenten aus Energiewirtschaft und Produzierendem
Gewerbe/Industrie ein System des Emissionshandels (ETS, von
engl. Emissions Trading Scheme) beschlossen: Rund die Hälfte
der insgesamt mit den europäischen Zielen vereinbaren Menge an
Kohlendioxid-Emissionen wurde den erfassten Industrien zugeteilt.
Die Zuteilung zu einzelnen Anlagen erfolgte in den Mitgliedsstaaten
anfänglich mit Hilfe so genannter “Nationaler Allokationspläne”,
abgekürzt NAP, als handelbare "Emissionsberechtigungen" (oder:
Emissionszertifikate). Unternehmen, die mit ihrer Zuteilung nicht
zurecht kommen, würden in den Klimaschutz investieren müssen – oder
Emissionsberechtigungen kaufen. Damit sollte erreicht werden, dass
das Geld über Marktmechanismen dort investiert wird, wo der
Klimaschutz am wenigsten kostet (424).
In der Pilotphase 2005 – 2007 hatte die teilnehmende deutsche
Industrie ein Emissionsbudget von 499 Millionen Tonnen/Jahr, das
System hatte aber noch zahlreiche Kinderkrankheiten: Insbesondere
waren die Zuteilungsregeln zu komplex, und zahlreiche Sonderregeln
führten zwar zu Umverteilung zwischen und innerhalb von
Industriebranchen, aber insgesamt geringen Emissionsreduzierungen.
Den Stromerzeugern brachte der Emissionshandel dafür einen schönen
Zusatzgewinn, da die Emissionsrechte kostenlos zugeteilt wurden,
aber in den Strompreis eingeflossen sind (Ökonomen reden in diesem
Fall von "Opportunitätskosten"; die Unternehmen die Rechte ja
verkaufen können).
In der zweiten Phase (2008 bis 2012) wurde das deutsche
Emissionsbudget für die betroffene Industrie von der Europäischen
Kommission 456,1 Millionen Tonnen reduziert, zahlreiche Ausnahmen
wurden abgeschafft. 40 Millionen Tonnen wurden zudem nicht mehr
kostenlos verteilt, sondern versteigert – damit sollten die
Zusatzgewinne der Stromerzeuger abgeschöpft werden. (Strom wurde
dadurch nicht teurer, da die Rechte ohnehin in den Preis
eingeflossen waren, siehe oben.) Die Effizienz des Emissionshandels
litt aber weiter daran, dass aufgrund der Wirtschaftskrise und vom
Emissionshandel unabhängiger Maßnahmen die Emissionen soweit fielen,
dass es mehr Emissionsberechtigungen gab, als benötigt wurden
– und diese daher kaum einen Wert hatten. Wenn die Emissionen von
Kohlendioxid aber nur wenig kosten, löst der Preis keine
Verhaltensänderungen aus: so blieben in Deutschland beispielsweise
Kohlekraftwerke wirtschaftlich attraktiver als Gaskraftwerke, was
etwa dazu führte, dass nach 2009 erstmals seit langem die
Kohlendioxid-Emissionen wieder ansteigen. Seit 2012 ist auch der
innereuropäische Flugverkehr in den Zertifikatehandel einbezogen.
In der dritten Phase (2013 bis 2020) gab es keine
nationalen Allokationspläne mehr. Die Zuteilung erfolgt nach an der
besten verfügbaren Technik orientierten Benchmarks (so erhalten etwa
Zementwerke die Berechtigungen für die Emission von 766 Gramm
Kohlendioxid pro Kilogramm Zement kostenlos); darüber hinausgehender
Bedarf muss durch den Kauf abgedeckt werden. Damit die Emissionen
sinken, wird jährlich die Zahl der ausgegebenen Berechtigungen um
1,74 Prozent verringert. 2014 wurde zudem beschlossen, 900 Mio.
Emissionsberechtigungen aus dem Markt zu nehmen, um den (immer noch
zu niedrigen) Preis zu stützen; diese wurden in eine
"Marktstabilitätsreserve" überführt, d.h. sie können ggf. auf den
Markt gebracht werden, falls die Preise zu sehr ansteigen sollten.
(In einer Zeit, in der etwa die USA mit billigem Erdgas [siehe auch
den folgenden Kasten] einen neuen industriellen Aufschwung erlebte,
wurde die Verknappung von manchem Industrievertreter als
Wettbewerbsnachteil europäischer Unternehmen gesehen. Dabei gäbe es
eine einfache Lösung: Ähnlich wie die Mehrwertsteuer bei Ausfuhren
aus der EU an der Grenze erstattet wird, könnte man auch mit den
Kosten für Emissionsberechtigungen verfahren. Auf Einfuhren müsste
entsprechend eine Kohlendioxid-Abgabe erhoben werden – die
allerdings in die Regeln für den freien Welthandel eingebaut werden
müsste, um rechtlich zulässig zu sein.)
Die
USA und die Klimapolitik
Die USA als das Land, das historisch am meisten Kohlendioxid von
allen Ländern der Welt in die Atmosphäre geblasen hat, haben das
Kyoto-Protokoll zwar unterschrieben – es aber dann nicht
ratifiziert, wodurch es für die USA nicht verbindlich war. Grund:
Die USA fürchteten wirtschaftliche Nachteile gegenüber den
Schwellenländern wie Indien und China, die keine Verpflichtungen zur
Verringerung ihrer Emissionen eingingen. Mit dieser Weigerung der
USA begründete wiederum China seine Weigerung, verbindliche
Reduktionsziele zu akzeptieren.
Bewegung in die amerikanische Klimapolitik brachten aber die
Staaten. Den Anfang machte Kalifornien unter Gouverneur Arnold
Schwarzenegger: Der Staat verpflichtete sich, seine Treibhausgase
bis 2020 auf den Wert von 1990 senken (25 Prozent unter den zuvor
vorhergesagten Werten); und bis 2050 um 80 Prozent unter den Wert
von 1990 (siehe >> California
Climate Change Portal [englischsprachig]). Kalifornien alleine
wäre die achtgrößte Volkswirtschaft der Erde und ist für
Maschinenbauer und Autohersteller ein wichtiger Markt. Sie passen
daher ihre Produkte an die kalifornischen Vorgaben an (schon die
strenge kalifornische Politik zur Luftreinhaltung hatte diese
Wirkung), fürchten aber eine Vielzahl einzelstaatlicher Regeln –
dann hätte die Industrie doch lieber eine einheitliche,
bundesstaatliche Vorgabe gehabt. Außerdem wussten sie: dieses System
wird nur mitgestalten können, wer nicht als grundsätzlicher Gegner
gilt. So ist zu verstehen, dass Initiativen wie die Climate Action
Partnership (>> www.us-cap.org),
der Großunternehmen wie General Motors, General Electric, BP und
Alcoa angehören, nach strengen Regelungen zum Klimaschutz riefen.
Dazu kam: Die Landwirte hatten neue Zukunftschancen in der
Ethanolproduktion für alternative Treibstoffe oder mit Windfarmen
entdeckt; konservative Politiker wehrten sich gegen die Abhängigkeit
von arabischen Ländern und entdeckten alternative Treibstoffe als
Waffe gegen Öl, und konservative Christen starteten Kampagnen zum
Klimaschutz. Und längst finanzierten große Stiftungen wie die
Hewlett-Stiftung Forschungen zum Klimaschutz. Auch lokal wurde
gehandelt: Auf Initiative des Bürgermeisters von Seattle
verpflichteten sich über 1.000 Städte dazu, freiwillig die
Kyoto-Ziele einzuhalten.
Mit dem Amtsantritt von Barack Obama im Jahr 2009 schien
dieser Wandel auch auf Bundesebene ankommen: Als eine seiner ersten
Initiativen sagte er am 26.1.2009, dass die USA “im Interesse der
Sicherheit des Landes, der Wirtschaft und des Planeten ... jetzt den
Mut und die Entschlossenheit zum Wandel haben [müssten]. Amerika
wird sich nicht zur Geisel schwindender Ressourcen, feindlicher
Regimes und eines sich aufheizenden Planeten machen". Unter anderem
sagte er, dass in Zukunft spritsparende Autos auch aus den USA
kommen müssen und kündigte eine Verdoppelung erneuerbarer Energien
in den nächsten drei Jahren an. Der Clean Energy and Security
Act (nach den Hauptautoren Henry Waxman und Edward Markey
auch Waxman-Markey bill genannt), mit dem die Emissionen
gegenüber 2005 bis 2020 um 17 Prozent sinken sollen, wurde am
26.6.2009 im Repräsentantenhaus verabschiedet. Im Jahr 2010
verkündeten Obamas Demokraten aber, das Gesetz nicht im Senat zur
Abstimmung zu stellen. Auch bei den Demokraten gibt es Abgeordnete
aus Kohle- und Stahlstaaten, die allzu strenge Regelungen verhindern
wollen. Die USA sind politisch tief gespalten, auch was den
Klimaschutz angeht: Die einen – für die etwa Al Gore steht – sehen
die historische Verantwortung der USA und wollen eine Führungsrolle
der USA auch bei der Bekämpfung des Klimawandels; die anderen halten
das “Gerede vom Klimawandel” für einen Angriff auf den “American
Way of Life”.
Barack Obama setzte danach, wenn er sich überhaupt um Energie- und
Klimapolitik kümmerte, vor allem auf die energiepolitische
Unabhängigkeit der USA. Dafür schützte auch die Kohleindustrie vor
strengeren Auflagen (wie sie etwa die Umweltbehörde EPA im Herbst
2011 zur Smogbekämpfung plante) und tat wenig gegen den Einsatz
giftiger Chemikalien beim Fracking, mit dem die amerikanische
Erdgasförderung gesteigert wurde. 2013 kündigte er aber, die
Umweltbehörde EPA werde Emissionsgrenzwerte für Treibhausgase
erlassen – das Mandat hierzu war ihr 2007 vom Obersten Gerichtshof
der Vereinigten Staaten im Rahmen des Luftreinhaltegesetzes Clean
Air Act erteilt worden –, wenn sie nachweisen könne, dass
Kohlendioxid die menschliche Gesundheit und die Umwelt
beeinträchtige, was die EPA im Jahr 2009 tat. Seither hat sie den
Treibstoffverbrauch für PKWs und kleine Nutzfahrzeuge (wozu die in
den USA besondere beliebten Geländewagen gehören) reguliert, und im
Jahr 2013 Treibhausgas-Grenzwerte für neue Kraftwerke erlassen. Am
2. Juni 2014 hat die EPA den Entwurf für eine geplante Regulierung
bestehender Kraftwerke vorgelegt: Demnach sollen die
Kohlendioxid-Emissionen aus Kraftwerken bis 2020 gegenüber dem
Ausgangsjahr 2005 um 25 Prozent und bis 2030 um 30 Prozent fallen.
(Bis 2013 sind sie allerdings aufgrund der Wirtschaftskrise und der
zunehmenden Nutzung von billigem Fracking-Gas zur Stromerzeugung
ohnehin bereits um 15 Prozent gesunken.) Der "Clean Power Plan" trat
2015 in Kraft, wurde aufgrund von Klagen republikanischer
Bundesstaaten aber nicht umgesetzt. Unter Obama wollten die USA
zudem nur noch in Ausnahmefällen den Bau von Kohlekraftwerken im
Rahmen der Entwicklungshilfe fördern. Das Pariser Abkommen
ratifizierte Obama 2016 bei einem G20-Treffen in China gemeinsam mit
dem dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping. Umweltschützer sahen
eine Wende – die beiden größten Kohlendioxid-Produzenten der Welt,
die USA und China, wollten gemeinsam an der Begrenzung der
Erderwärmung arbeiten.
Mit dem Amtsantritt von Donald Trump im Januar
2017 vollzog sich eine Wende rückwärts: Trump hatte bereits in
seinem Wahlkampf den Klimawandel als eine Verschwörung der Chinesen
dargestellt, die das große Amerika fesseln wollen; sein
Wahlkampfslogan war "Make America Great Again!" (473).
Am 1. Juni 2017 kündigte Trump dann an, dass die USA sich aus dem
Pariser Klimaabkommen zurückziehen werden (474)
– er sei gewählt worden, um Pittsburgh (des ehemalige Herz der
amerikanischen Stahlindustrie) zu vertreten, nicht Paris. Und er
sagte weiter: "Wir haben die größten Energiereserven des Planeten,
doch mit dem Abkommen würden wir sie praktisch wegschließen, wir
würden auf unseren Reichtum verzichten" (475).
Damit spielte er auf die mittels Fracking erschlossenen Gas- und
Ölvorkommen an, die die USA zum größten Ölproduzenten der Welt
gemacht haben. Trumps Programm ist die Reindustrialisierung der USA
mit Hilfe billiger fossiler Brennstoffe. Der von Trump als Chef der
Umweltbehörde EPA eingesetzte Scott Pruitt, ein bekennender
Klimaschutz-Skeptiker, kündigte zudem im Oktober 2017 an, den Clean
Power Plan außer Kraft zu setzen. Aber das "andere Amerika" lebt
noch: Auf der Weltklimakonferenz 2017 in Bonn trat neben der
offiziellen US-Delegation (deren Rolle Teilnehmer angesichts des
angekündigten Ausstiegs der USA als "überraschend konstruktiv"
beschrieben) eine inoffizielle Delegation unter Leitung das
kalifornischen Gouverneurs Jerry Brown und ehemaligen New Yorker
Bürgermeisters Michael Bloomberg an, die unter dem Titel America's
Pledge 250 Städte und Landkreise und 1.700 Unternehmen
vertrat, die an der amerikanischen Selbstverpflichtung von 2015
festhalten wollen. Mittlerweile haben sich 24 Staaten, die sich zur
Einhaltung der Pariser Übereinkunft verpflichtet haben, in der United
States Climate Alliance zusammengeschlossen.
Die Entwicklung in den Schwellenländern
In den Schwellenländern, die nicht zu Emissionsreduzierungen
verpflichtet waren, wuchsen die Emissionen kräftig an, und trugen
mit dazu bei, dass weltweit die Emissionen des
wichtigsten Treibhausgases, Kohlendioxid zunahmen. Relevant ist hier
vor allem die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur
Energieversorgung; Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler
Brennstoffe hat einen Anteil von weit über der Hälfte des
Kohlendioxid-Äquivalents aller Treibhausgase, wie er im
Kyoto-Protokoll betrachtet wird. Und diese Emissionen haben sich in
den Schwellen- und Entwickungsländern zwischen 1990 bis 2015
verdreifacht (450).
In China beispielsweise, das alleine 28
Prozent der energiebedingten weltweiten Kohlendioxid-Emissionen
verursacht, haben diese sich in diesem Zeitraum deutlich mehr als
vervierfacht, in Indien, dem mittlerweile nach
China, den USA und der EU viertgrößten Emittenten, haben sie sich
fast vervierfacht.
Entwicklung
des Anteils der Regionen an den globalen Kohlendioxid-Emissionen
von 1973 bis 2011 (Asien* = Asien ohne China). Insbesondere der
Anteil von Asien einschl. China ist stark gestiegen, diese
Entwicklung hat sich seither fortgesetzt (siehe Zahlen im Text).
Abbildung nach Internationale Energieagentur: Key World Energy
Statistics 2013.
Immer noch ganz anders sieht das Bild allerdings aus, wenn man die
Kohlendioxid-Emissionen aus der Verbrennung
fossiler Brennstoffe pro Kopf ansieht: Dann lag
Katar ganz vorne (35,8 Tonnen pro Kopf pro Jahr); die USA
liegen mit 15,5 t pro Kopf bei den Großverschmutzern ganz vorne (und
knapp vor Kanada mit 15,3 t pro Kopf); Deutschland
liegt bei 8,9 t, China bei 6,6 t (mehr als doppelt
soviel wie 1990) und Indien bei 1,6 t: hier liegen
China und Indien immer noch deutlich hinter den wohlhabenden
Industrieländern.
Das Ziel: 1,5 oder höchstens 2 Grad Celsius
und Anstrengungen, die lange noch nicht
ausreichen
Dieses Wachstum der Kohlendioxid-Emissionen steht in einem
unübersehbaren Widerspruch zu den wachsenden Erkenntnissen, was “die
Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf
einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des
Klimasystems verhindert wird,” eigentlich bedeutet. Was eine
gefährliche anthropogene Störung ist, ist letztlich eine politische
Entscheidung – welche Folgen sind wir bereit, in Kauf zu nehmen,
welche Risiken sind wir bereit zu tragen? Die Antwort hierauf kann
also nicht vom Weltklimarat IPCC kommen, der nur die
wissenschaftlichen Fakten zusammenstellt. Diese sind: a) eine
Erwärmung der Erde von 1,4 Grad Celsius ist bereits unvermeidlich (hier),
und b) ab einer Erwärmung von 2 Grad Celsius steigt das Risiko
deutlich an, dass es zu abrupten Klimaänderungen kommt (hier).
Wie wir mit diesem Wissen umgehen, ist – wie gesagt – eine
gesellschaftliche und politische Entscheidung; Wissenschaftler, die
im Gegensatz zum IPCC in der Politikberatung tätig sind, schlugen
wegen des ansteigenden Risikos schon lange einen Schwellenwert von 2
Grad Celsius vor (zum Beispiel im Jahr 1995 der Wissenschaftliche
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen – WBGU).
Auch die Europäische Union hat bereits 1996 eine Begrenzung des
Klimawandels auf 2 Grad Celsius gegenüber dem
vorindustriellen Wert zu ihrem Ziel erklärt.
Auf dem Klimagipfel 2007 auf Bali wurde ein Fahrplan beschlossen,
um auf dem 15. Klimagipfel 2009 in Kopenhagen ein Nachfolgeabkommen
zum Kyoto-Protokoll zu verabschieden, das die
Einbeziehung aller Länder und die weltweite Reduktion der Emission
von Treibhausgasen als zweiten Schritt zur Umsetzung der
Klimarahmenkonvention festlegen sollte.
Die Kopenhagener Vereinbarung 2009
Es kam ganz anders: Vielen Staatenlenkern, die in Kopenhagen
teilnahmen, griff der Entwurf zu stark in die nationale Souveränität
ein. Außerdem wollten sie im Gefolge der Wirtschaftskrise von 2008
ihrer Wirtschaft keine zusätzlichen Belastungen zumuten, Klimaschutz
sei zwar wichtig, aber ... Außerdem waren kurz vor dem Gipfel noch
private E-Mails von Forschern der englischen "Climate Research Unit"
geleakt worden, die zeigen sollten, dass die Forscher systematisch
Daten manipulierten, um den Klimawandel überhaupt erst stattfinden
zu lassen – Vorwürfe, die später von mehreren offiziellen
Untersuchungskommissionen als haltlos bezeichnet wurden. Und viele
Schwellenländer bestanden darauf, dass ein Nachfolgevertrag nicht
ihre Möglichkeiten zur Entwicklung einschränken dürfe. Als klar
wurde, dass die beiden weltgrößten Treibhausgas-Emittenten, China
und die USA, einem neuen Abkommen nicht zustimmen würden, war das
Ziel von Kopenhagen in weite Ferne gerückt. Um den Gipfel nicht ganz
scheitern zu lassen, einigten sich die Regierungschefs der USA,
Brasiliens, Südafrikas, Indien und Chinas auf einen Text, den “Copenhagen
Accord”, der vom Klimagipfel nicht vereinbart,
sondern nur zur Kenntnis genommen wurde. Aber in diesem
Text wurde erstmals in einem UN-Dokument das Ziel der
Klimarahmenkonvention, einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern,
mit einer Zahl versehen wurde: Die Temperaturerhöhung soll
unter 2 Grad Celsius bleiben.
Und es gab die Möglichkeit, den “Copenhagen Accord”
anzuerkennen und seine jeweiligen (freiwilligen) Reduktionsziele bis
2020 (Industriestaaten) oder seine Maßnahmen zum Klimaschutz
(Entwicklungs- und Schwellenländer) in einem Anhang registrieren
lassen; die Einhaltung der Reduktionsziele unterliegt – auch das ist
neu – internationaler Überwachung.
Was diese Ziele für die Emissionen von Treibhausgasen bedeutet, ist
wieder eine wissenschaftliche Rechenaufgabe. Damit es gelingt, die
Erwärmung auf 2 Grad Celsius zu beschränken, darf die
Konzentration der Treibhausgase nicht über 440/450 ppm
Kohlendioxid-Äquivalent steigen.
Dies entspricht etwa einer Kohlendioxidkonzentration von 400 ppm –
zum Zusammenhang siehe
hier –; diese Werte werden etwa in einer Untersuchung des
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK-Report
Nr. 93) und der Tagung “Avoiding Dangerous Climate Change”
und dem IPPC genannt (mehr).
Dieses aber wird nur gelingen, wenn der
Kohlendioxid-Ausstoß gegenüber dem Niveau von 1990 (dem
“Basisjahr” vieler internationaler Vereinbarungen; die Emissionen
betrugen 21 Milliarden Tonnen) um über 60 Prozent gesenkt
wird beziehungsweise auf insgesamt 750 Milliarden Tonnen
beschränkt werden. Diese Zahlen ergeben sich aus einfachen
Überschlagsrechnungen (siehe hier).
Im Rahmen des Copenhagen Accord sind 15 Industriestaaten
sowie die Europäische Union Selbstverpflichtungen eingegangen (460).
Dabei sind einige, wie die von Australien, an Bedingungen geknüpft
sind.
Auf dem 16. Klimagipfel in Cancún 2010 wurde das Ziel, die
Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Wert auf höchstens 2 °C
zu begrenzen, offiziell anerkannt; ferner wurden die im Anhang zum
Copenhagen Accord genannten freiwilligen Selbstverpflichtungen
verbindlich gemacht. Damit keimte erneut Hoffnung, doch noch einen
Nachfolger des Kyoto-Protokolls auf den Weg bringen zu können.
Verlängerung des Kyoto-Protokolls
Auf dem 17. Klimagipfel in Durban 2011 wurde
eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein „Protokoll, anderes rechtliches
Instrument oder vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung“
vorzubereiten, mit dem auf dem 21. Klimagipfel im Jahr 2015 eine
umfassende Vereinbarung aller Mitglieder zum Klimaschutz geschlossen
werden soll, die ab 2020 in Kraft treten kann. Da das Kyoto-Protokoll
Ende 2012 auslief, wurde es ab 1.1.2013 verlängert.
Die Unterzeichnerstaaten sollten bis 2020 ihre Emissionen an
Treibhausgasen um 25 bis 40 Prozent reduzieren; dafür sollten sie
bis Mai 2012 Vorschläge machen. Es blieb aber zunächst offen, ob die
zweite Verpflichtungsperiode bis Ende 2017 oder 2020 laufen sollte.
Dass sie bis 2020, also vom 1.1.2013 bis 31.12.2020, laufen soll,
wurde auf dem 18. Klimagipfel 2012 in Doha (Katar)
festgelegt, ebenso wie die Reduktionsziele der Teilnehmer. Insgesamt
haben sich 38 Staaten im Rahmen der Verlängerung des
Kyoto-Protokolls zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen bis 2020
verpflichtet; im Schnitt zu einer Reduktion von 18 Prozent. Die EU
verpflichtete sich, ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken
(im Vergleich zu 1990). Die 38 Staaten, die sich im Rahmen der
Verlängerung des Kyoto-Protokolls zu verminderten Emissionen
verpflichtet haben, decken jedoch nur 14 bis 15 Prozent der
weltweiten Treibhausgas-Emissionen ab, weniger als beim
ursprünglichen Kyoto-Protokoll. Bisher ist die Verlängerung noch
nicht in Kraft getreten, da sie noch nicht von den geforderten 144
Mitgliedsstaaten ratifiziert worden ist (470).
Das
Übereinkommen von Paris
Der 21. Klimagipfel in Paris 2015 brachte die
Wende: Nachdem der zentrale Punkt, der inhaltlich den Klimagipfel
von Kopenhagen scheitern lassen hatte – die zu starken Eingriffe in
die nationale Souveränität – durch einen Ansatz ausgeschaltet wurde,
der auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzte, wurde ein
Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll beschlossen, das Übereinkommen
von Paris. Es trat 2016 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten,
die mindestens 55 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verursachen,
ratifiziert wurde; heute sind alle Staaten der Welt Mitglied dieses
Abkommens (die USA haben den Vertrag allerdings gekündigt [474]).
Vereinbart wurde:
- Die vom Menschen verursachte
Erwärmung der Erde soll auf deutlich unter 2 Grad begrenzt
werden; es sollen Anstrengungen unternommen werden, den Anstieg möglichst
auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen,
- Der Scheitelpunkt der Emissionen
soll "so bald wie möglich" überschritten werden (die Emissionen
also zu sinken beginnen), eine Klimaneutralität in der zweiten
Hälfte des Jahrhunderts erreicht werden,
- Die Vertragsstaaten verpflichten
sich, freiwillige nationale Beiträge zur Begrenzung der
Erderwärmung festzulegen. 2023 und danach ggf. alle fünf Jahre
wird überprüft, ob diese ausreichen, das Klimaziel zu erreichen;
wenn das nicht der Fall ist, werden die nationalen Beiträge nach
besten Kräften erhöht,
- Die Vertragsstaaten führen nationale
Anpassungspläne (zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels) ein,
- Um Vergleichbarkeit und Transparenz
zu gewährleisten, werden die nationalen Informationen über
Emissionsreduzierungen, Anpassungen etc. von internationalen
Expertenteams überprüft.
Die Selbstverpflichtungen reichen noch nicht
Zu welchen Emissionsverminderungen diese Selbstverpflichtungen und
Maßnahmen letztendlich führen werden, ist aufgrund der Bedingungen
und der betonten Freiwilligkeit mancher Maßnahmen schwer
abzuschätzen. Einen Versuch unternimmt die Umweltorganisation der
Vereinten Nationen (UNEP) mit einem jährlich fortgeschriebenen "Emissions
Gap Report". In seiner Ausgabe 2017 (480)
schätzen die Autoren, dass unter Berücksichtigung der
Selbstverpflichtungen nach dem Pariser Übereinkommen die
Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2030 bei 53 bis 56 Milliarden Tonnen
Kohlendioxid-Äquivalent liegen werden. Damit das genannte Ziel, die
Erderwärmung auf 1,5 (2) Grad Celsius zu begrenzen, erreicht wird,
dürfen die Emissionen im Jahr 2030 dem Bericht zufolge aber 36 (42)
Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent nicht überschreiten, das
heißt je nach Annahme über die Emissionen besteht bis 2030 noch eine
Lücke von 11 bis 19 Milliarden Tonnen
Treibhausgasen/Jahr, die durch zusätzliche Maßnahmen eingespart
werden müssten.
Klimapolitik in Europa und Deutschland
Das erste Klimaziel
In Deutschland hatten 1987 die Deutsche Physikalische Gesellschaft
(DPG) und die Deutsche Meteorologische Gesellschaft (DMG) gemeinsam
vor dem Klimawandel gewarnt; ihre Denkschrift hatte Folgen: Im
selben Jahr richtete die Bundesregierung einen wissenschaftlichen
Klimabeirat ein und der Bundestag eine Enquête-Kommission “Vorsorge
zum Schutz der Erdatmosphäre”. In ihrem Abschlussbericht 1990 schlug
die Kommission Ziele zur Verringerung der energiebedingten
Kohlendioxid-Emissionen (die in Deutschland 80 Prozent der gesamten
Kohlendioxid-Emissionen ausmachen) vor, für wirtschaftsstarke
westliche Industrieländer sollte die Verringerung 30 Prozent bis
2005 und 80 Prozent bis 2050 betragen. Eine Arbeitsgruppe der
Bundesregierung schlug aufgrund des vermuteten technischen
Minderungspotenzials ein Verringerung der Kohlendioxidemissionen um
25 Prozent bis 2005 vor. 1995 fand der erste UN-Klimagipfel
in Deutschland statt, Gastgeberin war die damalige Umweltministerin
Angela Merkel. In ihrer Begrüßungsrede betonte sie, dass die
Industrieländer beim Klimaschutz vorangehen müssten: "Nur wenn wir
dies durch überzeugendes eigenes Vorangehen belegen, können wir auch
von anderen Staaten Handeln für den Klimaschutz einfordern." Der
damalige Bundeskanzler Helmut Kohl formulierte Deutschlands
erstes Klimaziel: Deutschland werde bis 2005 seine Kohlendioxidemissionen
gegenüber 1990 um 25 Prozent senken.
Das zweite Klimaziel und der Blick nach vorne
Ein "überzeugendes eigenes Vorangehen" folgte aber nicht, große
Teile der Wirtschaft wehrten sich gegen rechtliche Vorgaben und
wollten stattdessen eine freiwillige Selbstverpflichtung eingehen,
die Kohlendioxidemission bis 2005 um 20 Prozent zu senken. 1998 kam
eine rot/grüne-Koalition unter Gerhard Schröder an die Regierung,
verstärkter Klimaschutz stand neben dem Atomausstieg für die
angestrebte "ökologische Erneuerung". Aber im Zweifel machte Kanzler
Schröder den Grünen klar, wer Koch und wer Kellner war, und so wurde
im Jahr 2000 nur das Klimaziel von Helmut Kohl bestätigt, im Rahmen
der Umsetzung des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich Deutschland
zudem nur zu einer Senkung seiner Emissionen um 21 Prozent für den
Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Der "Genosse der Bosse", wie
Schröder gerne genannt wurde, ließ sich auch auf eine
Selbstverpflichtung der Industrie ein: die Regierung schloss eine
Vereinbarung mit 17 Unternehmensverbänden, mit der Industrie sich
verpflichtete, bis 2012 die Treibhausgasemissionen um 35 Prozent zu
senken. Als sich 2001 die USA aus dem Kyoto-Protokoll zurückzogen,
zweifelten auch in Politik und Wirtschaft viele an den deutschen
Verpflichtungen, und so war trotzt des Zusammenbruchs der Wirtschaft
in den neuen Bundesländern das Ziel für 2005 so nicht zu erreichen.
Im Jahr 2005 kam eine große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela
Merkel an die Regierung. Die ehemalige Umweltministerin Merkel
startete ambitioniert als "Klimakanzlerin", symbolhaft steht dafür
ein Foto aus dem Jahr 2007, das sie (gemeinsam mit Umweltminister
Sigmar Gabriel) medienwirksam im roten Parka vor einem
grönländischen Gletscher zeigt. Unter deutscher Ratspräsidentschaft
beschloss die EU im selben Jahr ihr Klima- und Energiepaket 2020,
darin enthalten war das europäische Ziel, die
Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Etwa die
Hälfte der Minderung sollte durch den EU-Emissionshandel
sichergestellt werden, für die andere Hälfte – also für die nicht am
Emissionshandel beteiligten Sektoren wie Verkehr und
Wohnungsheizungen – wurden wieder nationale Beiträge vereinbart:
Deutschland wollte seine Emissionen bis 2020 gegenüber 2005 um 14
Prozent senken. Umweltminister Gabriel verkündete (ebenfalls 2007)
in einer Regierungserklärung, dass Deutschland bis 2020 seine Treibhausgasemissionen
gegenüber 1990 um 40 Prozent senken wolle; zur Umsetzung wurde
ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Ab
2009 regierte Angela Merkel mit einer CDU/CSU-FDP-Koalition; in der
Koalitionsvereinbarung wurde das Klimaziel 2020 bekräftigt. Im Jahr
2010 wurde ein "Energiekonzept" beschlossen, um dieses Ziel
zu erreichen. Dort wurde auch der weitere Weg der Emissionsminderung
in Deutschland skizziert: minus 55 Prozent bis 2030, minus 70
Prozent bis 2040, minus 80 bis 95 Prozent bis 2050. Auch wurde eine
regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und ggf. des Handlungsbedarfs
beschlossen (504).
Scheitern bei der Umsetzung
Die Realität hinkte den Plänen deutlich hinterher: Das
25-Prozent-Ziel für 2005 wurde erst 2009 erreicht, aber 2010 steigen
die Emissionen wieder. Immerhin wurde (mit Hilfe des europäischen
Emissionshandels und auch wegen des Zusammenbruchs der Wirtschaft im
Osten) der weniger ambitionierte Beitrag zum Kyoto-Protokoll
erreicht: die mittleren Emission im Zeitraum 2008 bis 2012 gingen
gegenüber 1990 um 24,3 Prozent zurück. Seit 2009 sind die Emissionen
aber mit leichten Schwankungen etwa geblieben. (2012 waren die
Emissionen gegenüber 1990 um 25,6 Prozent zurückgegangen, die
Industrie hat ihr Versprechen eines Rückgangs um 35 Prozent also
auch nicht gehalten.) Daher war früh absehbar, dass auch das Ziel
für 2020 nicht erreicht werden würde: Im ersten Fortschrittsbericht
2014 (504) wurde
festgestellt, das mit den bis dahin beschlossenen und umgesetzten
Maßnahmen ein Rückgang um 33 bis 34 Prozent erreicht werden könne,
zur Zielerreichung also "erhebliche zusätzliche Anstrengungen"
erforderlich seien. Der zeitweilig (2009 bis 2012)
mitverantwortliche Umweltminister Norbert Röttgen sagte hierzu
rückblickend: "Wir haben die tagespolitische Opportunität und
Bequemlichkeit höher gewichtet. Wir haben die Kraft nicht
aufgebracht, an einem Thema dranzubleiben, das keine Konjunktur
hatte, obwohl es existenziell blieb" (506).
Daran hatte auch nichts geändert, dass Angela Merkel seit 2013
wieder mit Hilfe einer Großen Koalition regierte: auch der SPD waren
die Interessen der Autoindustrie und der Kohlekumpel immer näher als
der Klimaschutz.
2014 hat die EU ihren Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
bis 2030 verabschiedet: darin verpflichtete die EU sich, ihre
Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber
1990 zu senken. Ein Teil des Beitrags sollte wieder mithilfe des
Emissionshandels sichergestellt werden, die nicht hierin
eingeschlossenen Sektoren müssen ihre Emissionen um 30 Prozent
senken. Wieder haben die einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche
Verpflichtungen: in Deutschland müssen die Emissionen dieser
Sektoren um 38 Prozent sinken. Zur Umsetzung müssen die
Mitgliedsstaaten nationale Energie- und Klimapläne
erarbeiten und bis Ende 2019 der EU übermitteln. Als Reaktion auf
das absehbare Scheitern des Klimaziels 2020 und die neuen
Rahmenbedingungen der EU wurde 2014 ein "Aktionsprogramm Klimaschutz
2020" verabschiedet, um die "Klimaschutz-Lücke" zu schließen.
Klimaschutz war aber nicht wirklich Priorität der Bundesregierung;
die einst reklamierte "Vorreiterrolle" war längst verloren. Die EU
hatte 2016 ihre Ziele 2020 bereits erreicht, in Deutschland waren
die Treibhausgasemissionen leicht gestiegen. Klimapolitik war einer
der drei zentralen Punkte, an denen im November 2017 die Bildung
einer "Jamaica-Koalition" aus CDU/CSU, Grünen und FDP scheiterte,
weil die FDP selbst den Kompromiss einer Verringerung der
Kohleverstromung um sieben Gigawatt (was die Abschaltung der etwa 15
schmutzigsten Kohlekraftwerke bedeutet hätte) nicht mittragen
wollte. Aber mit dem Koalitionsvertrag für die dritte Große
Koalition 2018 verschoben sich zumindest auf dem Papier die Akzente:
Die "Handlungslücke zur Erreichung der Klimaziele 2020" wurde
auch von der neuen Bundesregierung anerkannt (und sollte so schnell
wie möglich geschlossen werden, das Minderungsziel 2030 (d.h., die
minus 55 Prozent aus dem Energiekonzept) sollte auf jeden Fall
erreicht werden (508).
Neuer Anlauf
2019/2020
Zur Zielerreichung 2030 sollte laut Koalitionsvertrag bis Ende 2018
ein Aktionsprogramm als Grundlage für ein Gesetz erarbeitet werden,
mit dem das Klimaschutzziel 2030 rechtlich verbindlich gemacht
werden soll. Daraus wurde nichts, aber der europäische Druck, einen
nationalen Energie- und Klimaplan zu erstellen, der heiße Sommer
2018 und die davon ausgelöste Klimadiskussion (darunter
bemerkenswert die durch die schwedische Schülerin und
Klimaaktivistin Greta Thunberg inspirierte Bewegung "Fridays for
Future" – Schüler gehen Freitags während der Schulzeit auf die
Straße und demonstrieren für mehr Klimaschutz – und ein Video [512]
eines Youtubers mit blau gefärbten Haaren namens Rezo, der
der CDU im Europawahlkampf als "zukunftszerstörend, umweltzerstörend
und damit lebensverachtend" geißelte) sowie das gute Abschneiden der
GRÜNEN bei der Europawahl brachten das Thema Klimawandel wieder auf
die Tagesordnung. Das Umweltministerium unter Svenja Schulte stellte
den Entwurf eines Klimagesetzes vor, das innerhalb der Regierung auf
heftigen Widerstand stieß, woraufhin die Bundesregierung ein
"Klimakabinett" einsetzte. Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte
von diesem "Schluss mit Pille-Palle" im Klimaschutz, und im
September 2019 wurde vom "Klimakabinett" ein Klimapaket
vorgestellt, auf dessen Grundlage die Bundesregierung am 9.10.2019
ein "Klimaschutzprogramm 2030" beschloss. Ende 2019/Anfang 2020
wurden die Ergebnisse dann in rechtlich verbindliche Gesetze und
Verordnungen umgesetzt:
-
Das Klimaschutzgesetz soll die Erfüllung der
nationalen Klimaschutzziele und die Einhaltung europäischer
Zielvorgaben gewährleisten. Grundlage sind die Verpflichtung des
Pariser Übereinkommens und das Bekenntnis der Bundesregierung
auf dem Klimagipfel 2019 zu Treibhausgasneutralität bis 2050.
Dazu wird die Verminderung der Treibhausgasemissionen gegenüber
1990 um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 festgeschrieben
sowie der Grundsatz, dass Klimaschutzziele erhöht, aber nicht
abgesenkt werden können. Für die einzelnen Sektoren werden
verbindliche Vorgaben zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen
gemacht, so müssen etwa die Emissionen der Energiewirtschaft von
280 Mio. Tonnen im Jahr 2020 auf 175 Mio. Tonnen im Jahr 2030
absinken, die der Gebäude von 118 Mio. Tonnen auf 70 Mio. Tonnen
oder die des Verkehrs von 150 Mio. Tonnen auf 95 Mio. Tonnen.
Bei Nichterreichen der Ziele muss das zuständige Ministerium
Sofortmaßnahmen veranlassen und ein Klimaschutzprogramm
erstellen. Begleitet wird das Ganze durch einen neuen
Expertenrat für Klimafragen; in einem jährlichen
Klimaschutzbericht wird über die Entwicklung der Emissionen in
den einzelnen Sektoren berichtet.
-
Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde (i.d.R. für
den Händler) die Verpflichtung eingeführt, die
Treibhausgasemissionen von fossilen Brennstoffen (Heizöl,
Erdgas, Kohle etc.) zu erfassen und bei der zuständigen Behörde
zu berichten und hierfür entsprechende Emissionszertifikate
abzugeben, die von der deutschen Emissionshandelsstelle verkauft
(ab 2026) versteigert werden. (Nach einer Einigung im
Vermittlungsausschuss soll der Preis zu Beginn es
Brennstoff-Emissionshandels im Januar 2021 25 Euro pro Tonne
Kohlendioxid betragen und bis 2015 auf 55 Euro Euro steigen; die
Vereinbarung muss rechtlich – Stand 23.1.2020 – noch umgesetzt
werden. Dieser Startpreis geht auf ein Gutachten der
Wirtschaftsweisen [516],
das zur Vorbereitung des Klimapakets von der Bundesregierung
beauftragt worden war, zurück – diese hatten einen Startpreis
von 25 bis 50 Euro/Tonne Kohlendioxid vorgeschlagen (und eine
Zurückverteilung der Einnahmen an die Bevölkerung – wobei die
Lenkungswirkung für die Verminderung der Treibhausgasemissionen
im Vordergrund stehen sollte [520]).)
-
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030
im Steuerrecht wurde unter anderem die Mehrwertsteuer im
Bahn-Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt und die
steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohnungen
und des Austausches von Heizungsanlagen in Kraft gesetzt; die
Einzelheiten zu den förderfähigen energetische Maßnahmen
bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in der Energetische
Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 7.1.2020 festgelegt.
(Das ursprünglich vom
Klimakabinett verabschiedete Klimapaket finden Sie hier.)
Bei der Diskussion um das Klimapaket wurde deutlich, dass der
Hauptgrund für die zögerliche Herangehensweise der Angst der
Bundesregierung vor der Reaktion der anderen (nicht demonstrierenden
oder sonstwie für die Bekämpfung des Klimawandels engagierten)
Hälfte der Bevölkerung war: es wurden absehbare Proteste wie die der
"Gelbwesten" in Frankreich an die Wand gemalt und betont, der
Bevölkerung dürfe nicht zu viel zugemutet werden (524).
So wird dann ein globaler Kompromiss – der das Pariser Übereinkommen
ja bereits ist – über einem europäischen Kompromiss – der den
kohleverstromenden Mitgliedsstaaten abgerungen wurde – mit einem
weiteren nationalen Kompromiss umgesetzt, und das ursprüngliche Ziel
kommt darin nur noch in homöopathischer Verdünnung vor. Verschwiegen
wird dabei, dass ein weiter fortschreitender Klimawandel dieser
Bevölkerung noch sehr viel mehr,
sehr viel weniger planbares und am Ende wesentlich teureres zumuten
wird (was den jungen Leuten, die ahnen, wer die Rechnung einst
zahlen muss, zu Recht sauer aufstößt). Und es wird nicht gezeigt,
welche Chance in den Maßnahmen stecken kann: Die Einhaltung des
Pariser Klimazieles erfordert nun einmal die weitgehende
"Dekarbonisierung" unserer Wirtschaft, also die Umstellung der
weltweiten Energieversorgung von fossilen auf erneuerbare Energien.
Diesem Ziel haben sich mit ihrer Unterschrift unter der Pariser
Vereinbarung und der Vorlage ihrer nationalen Beiträge zum
Übereinkommen schon 184 Länder der Erde verpflichtet. Das wird auch
eine wissenschaftlich-technische Revolution auslösen: wäre es nicht
eine schöne Aufgabe für das Land der Ingenieure und Tüftler, hier
vorneweg zu gehen? Die deutsche Umweltindustrie war schon einmal
weltweit führend, aber in den letzten zwanzig Jahren haben andere –
die Skandinavier, Kalifornien, in Teilen auch China – uns längst
überholt. Die Herausforderung des Klimawandels anzunehmen und zu
einem nationalen Projekt zu machen, ist die große Chance, den
verlorenen Vorsprung wieder aufzuholen. Und die Entstehung einer
deutschen Gelbwestenbewegung lässt sich am besten verhindern, indem
man zeigt, warum der Wandel notwendig ist, möglichst viele Menschen
an der Gestaltung teilhaben lässt und dafür sorgt, dass Chancen und
Risiken gerecht verteilt werden.
Warum ein "Weiter so" nicht ausreicht, um den Klimawandel auf ein
für die Menschheit ungefährliches Ausmaß zu begrenzen, können Sie
auf den folgenden Seiten lesen:
Den
Klimawandel begrenzen
Auf dieser Seite erfahren Sie, warum eine Begrenzung der
Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius erforderlich ist,
um gefährliche Folgen des Klimawandels soweit wie noch möglich zu
vermeiden und was das für unsere künftigen Treibhausgas-Emissionen
bedeutet. Wir fragen uns, warum das bisher keine Rolle gespielt hat
– und wie die Lasten des Klimawandels gerecht verteilt werden
können.
Strategien gegen den Klimawandel
Auf dieser Seite erfahren Sie, was getan werden muss, um den
Klimawandel zu stoppen: Wir brauchen in erster Linie effiziente
Energiedienstleistungen – Energie muss also effizient erzeugt,
verteilt und genutzt werden –, erneuerbare Energiequellen und den
Schutz von Wäldern und Böden, damit diese Kohlendioxid aufnehmen
können.
Websites zum Thema
www.ipcc.ch: Website des
International Panel on Climate Change; Berichte
können dort heruntergeladen werden (englischsprachig). Eine
deutschsprachige Zusammenfassung des Berichts von 2013/14 ist hier
zu finden.
Klimarahmenkonvention: Website
der Klimarahmenkonvention. Unter “Process and meetings”
finden sich die offiziellen Texte der Konvention, des
Kyoto-Protokolls und des Pariser Übereinkommens, unter “Documents
and decissions” finden sich die aktuellen nationalen
Selbstverpflichtungen (Nationally Determined Contributions,
NDC) zum Pariser Übereinkommen (englischsprachig)
Klimapolitik der
EU: Webseite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission
Klimapolitik in Deutschland auf der Webseite
des Bundesumweltministeriums.
Die offizielle deutsche Klimapolitik wird u.a. von Germanwatch
kritisch begleitet. Wissenschaftlich wird sie vom Wissenschaftlichen
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
begleitet, seine Stellungnahmen finden sich auf der WBGU-Webseite
unter "Publikationen".
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in der Umwelt
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